Kritische Jurist*innen ::: News
Demobeobachtung „Gemeinsamer Widerstand“ 28. November

 

15:00 / Spreewaldplatz / Teilnehmer*innen sammeln sich am Lauti. 24. Hundertschaft ist vor Ort sowie 3 x zivil gekleidete Mitglieder der Berliner Polizei, Abteilung Politisch Motivierte Straßengewalt (PMS). Die 3 Zivilbeamten der PMS verstoßen durch ihr unmarkiertes Auftreten gegen das Gebot des § 12 S.1 VersG. Diese Legitimationspflicht schützt u.a. die Versammlungsfreiheit der Teilnehmer*innen nach Art. 8 Abs. 1 GG. Sie soll einer Unsicherheit darüber vorbeugen, ob sie während der Versammlung unwissentlich der Beobachtung durch die Polizei ausgesetzt sind. Entscheidend für den Schutz der Grundrechte ist die jederzeitige Unterscheidbarkeit von Versammlungsteilnehmer*innen und Mitgliedern der Polizei ([1] Ridder/Breitbach/ Rühl/ Steinmeier, Versammlungsrecht, Komm., 1. Auflage, § 12 Rn. 23).

Zudem trägt ein Beamter der PMS einen Kubotan/Tactical-Pen am Gürtel. Dieser ist kein zulässiges Einsatzmittel nach § 2 Abs. III,  Abs. IV UZwG Bln und darf nicht zur Ausübung unmittelbaren Zwangs durch die Polizei verwendet werden.

Die Demonstration läuft um 15:45 wie angemeldet los und bewegt sich auf der angekündigten Route.

 

16:10 / Ecke Kohlfurterstr. und Admiralstr. / Die Polizei filmt den Frontblock mit einer Videokamera ab.

Diese anlasslose Überwachung von Versammlungen durch Bild- und Tonaufnahmen greift in den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit ein. Wer bei der Ausübung dieses Grundrechts mit einer staatlichen Überwachung rechnen muss, verzichtet möglicherweise aufgrund der Einschüchterungswirkung auf die Teilnahme oder sieht sich zu ungewollten Verhaltensweisen gezwungen, um den beobachtenden Polizeibeamt*innen möglicherweise gerecht zu werden ([2] vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2007 – 1 BvR 2368/06 -, DVBl 2007, 497 – 502). Zudem ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen. Ferner entstehen für die Versammlungsteilnehmer weitere Risiken (z.B. das einer ungerechtfertigten Strafverfolgung) durch die Möglichkeit einer automatischen Gesichtserkennung oder einem etwaigen missbräuchlichen oder fahrlässigen Umgang mit den Aufzeichnungen bei den Polizeibehörden. Das Handeln der Polizei ist nicht zulässig ([3] vgl. VG Berlin, Urteil vom 26.04.2012 – VG 1 K 818.09).

 

16:20 / Kreisverkehr Kottbusser Tor / Die 25. Hundertschaft trifft zusätzlich zu den bereits begleitenden Beamt*innen ein und beginnt auf linker und rechter Seite der Demonstration behelmt und mit geschlossenem Visier im Spalier zur Demo zu laufen. Das äußere Erscheinungsbild der Demonstration wird so von der Polizei geprägt. Eine inhaltliche Außenwirkung der Demonstration durch Transparente etc. wird verhindert, ebenso wie die Kontaktaufnahme mit Passant*innen und Interessierten. Die polizeiliche Drohkulisse vermittelt zudem den Eindruck die Versammlung wäre ein Ort an dem Straftaten begangen werden und delegitimiert so die stattfindende Meinungsäußerung. Das ansatzlose Handeln der Polizei greift  in die Grundrechtsausübung der Teilnehmenden ein und ist nicht zulässig. 

Vor und hinter dem Demonstrationszug ist ebenfalls eine Polizeikette gezogen. Der Grund für diese Maßnahme ist nicht ersichtlich. Weiterhin scheint es Beanstandungen bezüglich verknoteter Transparente zu geben. Diese können durch Auflagen verboten werden, dahingehende Maßnahmen der Versammlungsbehörde waren den Anmeldenden jedoch nicht bekannt. Aus Protest zur rechtswidrigen Behandlung durch die Polizeibehörde bleibt die Demonstration stehen und bewegt sich erst 16:45 weiter nach einem vermittelnden Gespräch zwischen Anmelder*in und Einsatzleiter*in wodurch das Spalier mit größerem Abstand zur Demonstration und unbehelmt weiterhin die Demonstration begleitet. 

 

16:50 / Oranienstraße vor Nr. 24 / Eine die Demonstration begleitende Polizeikette beginnt die Versammlungsteilnehmer*innen zu bedrängen und verlangt, dass diese nur auf der Fahrbahn laufen und den Gehweg verlassen. Für den Aufenthalt auf dem Gehweg ist aber keine (straßenrechtliche) Sondergenehmigung vonnöten, dieser steht den Teilnehmenden jederzeit zu. Der Eingriff durch provokatives Rufen und Schubsen der Beamt*innen entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage und ist nicht zulässig. Erklärende Hinweise unsererseits werden ignoriert. Stattdessen setzen die Beamt*innen die Helme auf und beginnen mit dem (erneut rechtwidrigen) Filmen der Szene. In Protest zu dieser Behandlung bleibt ein Teil der Demonstration stehen wodurch die Versammlung erst 16:55 am Endkundgebungsplatz ankommt.

 

17:20 / Oranienplatz / Die Endkundgebung wird auf der Seite Richtung Erkelenzdamm bzw. Segitzdamm von allen Seiten durch Polizeikräfte umstellt und beobachtet. Auf der Seite des Drachebrunnens befinden sich diverse Polizeifahrzeuge. Die Oranienstraße ist Richtung Moritzplatz durch Polizeifahrzeuge und Polizeiketten gesperrt. Ein nach Art. 8 Abs. 1 GG geschützter ungehinderter Abgang von der Versammlung durch die Teilnehmenden ist so nicht möglich ([4] vgl. BeckOK GG/Schneider GG Art. 8 Rn. 21, 22).

. Der staatsfreie Charakter der Versammlungsfreiheit wird erneut von den Berliner Einsatzkräften nicht gewährt.

 

Fazit: Die Versammlungsteilnehmer*innen sind teilweise rechtswidrig und ohne erkennbaren Grund in ihrer Grundrechtsausübung eingeschränkt worden. 

Beobachtung der Proteste im Rahmen der Liebig 34 Räumung am Morgen des 09.10.2020

Verfasst von den Kritischen Jurist*innen FU Berlin

Hinweis: Die kritischen Jurist*innen sind eine Hochschulgruppe am Fachbereich Rechtswissenschaften, keine Volljurist*innen.

 

4:00 Uhr, Bersarinplatz

Die örtliche angemeldete Kundgebung mit einer Teilnehmer*innenzahl von etwa 50 Personen ist von drei Seiten eingegittert und von allen vier Seiten durch die Polizei bewacht. Die Musik der Kundgebung muss nach Polizeiweisung ausgeschaltet werden. Zeitgleich fährt die Polizeiflotte mit schätzungsweise mehr als 150 Wagen mit Blaulicht und Sirenen über die Warschauerstraße und die Petersburger Straße zum Bersarin Platz hinauf, ehe sie in die Rigaer Straße einbiegen. 

 

4:30 bis 5:30, Kundgebung in der Rigaer Straße / Liebigstraße

Die angemeldete Kundgebung hat etwa 1.000 Teilnehmer*innen. Auf diese gibt es Angriffe der Polizei in Form von Schlägen und Wegschubsen der vorne Stehenden. Eine vorliegende Gefahrensituation ist nicht erkennbar, trotzdem wird die gesamte Kundgebung wird mit Flutlicht beleuchtet und konstant abgefilmt.

Das Abfilmen einer angemeldeten Versammlung durch die Polizei stellt einen Grundrechtseingriff dar. Als Ermächtigungsgrundlage kommt § 1 VersAufnG Bln in Betracht, welches jedoch deren Einsatz in § 1 Abs. 1 VersAufnG Bln nur erlaubt, falls erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gegeben sind. Bei der Kundgebung handelte es sich um eine angemeldete Versammlung, zu diesem Zeitpunkt war eine solche Gefahr im Verzug nicht ersichtlich.  Nach §1 Abs. 1 VersAufnG Bln sind Übersichtsaufnahmen durch die Polizei nur erlaubt, falls diese auf Grund der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall notwendig sind, um einen Polizeieinsatz durchzuführen. Bei der Versammlung waren 1000 Personen anwesend, welche sich in einer geraden, einsehbaren Straße befanden, eine Erforderlichkeit auf Grund dieser Größe ist nicht gegeben. Hinzu kommt, dass sich mehrere Polizist*innen auf den angrenzenden Dächern aufhielten, ein Überblick über die Versammlung war somit auch ohne Bildaufnahmen jederzeit gegeben.

Auch der Einsatz von Teleobjektiven durch die Polizei ist interessant. Die Rechtsprechung unterscheidet nicht zwischen Übersichtsaufnahmen oder personenbezogenen Aufnahmen, da die technischen Möglichkeiten zur Identifikation einzelner Teilnehmer*innen bei beiden gegeben sind (Vgl. OVG NRW, B. v. 13.3.20 – 15B 332/20; open Jur Rn. 13, mwN.). Jedoch lässt ein Einsatz eines Teleobjektivs darauf schließen, dass Aufnahmen nicht für eine bessere Übersicht über die Versammlung getätigt werden, sondern mit dem Ziel, einzelne Versammlungsteilnehmer*innen zu identifizieren. Dies ist jedoch nach § 1 Abs. 3 Satz 2 VersAufnG Bln ausdrücklich verboten. Die durch die Polizei getätigten Aufnahmen sind somit nicht mit dem Versammlungsgesetz vereinbar und stellen einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff dar. 

 

5:30 bis 6:00, Kundgebung in der Rigaer Straße / Zellestraße

Die angemeldete Kundgebung wird gekesselt. Ein eigentlich nach Osten garantierter Abgang von der Kundgebung ist damit nicht mehr möglich, lediglich der Zugang ist noch möglich. Anwohner*innen werden auch mit Verweis auf ihre in der Nähe liegenden Wohnungen nicht durchgelassen. Auf Nachfrage mit welcher Rechtsgrundlage die Kesselung der Kundgebung erfolgt, wird der Grund „Wir schauen mal“ gegeben. 

 

6:30 bis 8:40 Uhr, Kundgebung Rigaer Straße

6:30 bis 6:45

Es sind zu dem Zeitpunkt etwa 1500 bis 2000 Teilnehmer*innen bei der weiterhin angemeldeten Kundgebung. Ein mit Teleobjektiv ausgestatte*r Polizeibeamte*r fotografiert gezielt Einzelpersonen. Weiterhin wird konstant durch die Polizei gefilmt.

6:45 bis 7:00

Ab etwa 6:45 wird eine Polizeikette an der Ecke Rigaerstraße/Zellestraße gezogen. Der so entstandene Kessel verhindert wieder den Zu- und Abgang zur angemeldeten Kundgebung. Einsehbar aus dem Kessel heraus stehen außerhalb etwa 200-300 Personen, die scheinbar ebenfalls zur Kundgebung möchten, aber den Zugang verwehrt bekommen. Die weiteren Beobachtungen werden aus der Perspektive des Kesselinneren vollzogen. Die Polizeikette bestehend aus BFE’s (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten) der Länder Bayern und NRW beginnen ab 6:50 den Kessel zu verkleinern (Verunmöglichen der Corona-Sicherheitsabstände). Dabei kommt es zu massiven Angriffen auf Pressevertreter*innen, Kundgebungsteilnehmer*innen und Anwohner*innen. Immer wieder werden Dialogversuche von Einzelpersonen mit den teilweise stoisch schweigenden Polizeibeamt*innen beobachtet.

7:00 bis 7:30

Auf der Kundgebung zur Seite der Liebigstraße gibt es weiterhin massive Kontrollversuche der Polizei in Form von einer mittlerweile mehrreihigen Polizeikette und dauerhaftem Abfilmen. Im Versuch, die Kundgebung zurückzudrängen werden wiederholt Teilnehmer*innen geschubst und angegriffen. Diverse Schläge und Tritte der Beamt*innen in Gesicht- und Bauchhöhe werden beobachtet.

7:30 bis 8:30

Es kommt zu schweren Zusammenstößen mit der BFE aus Bayern. Diese hatte durch Stoßen und Schreien die angespannte Situation eskalieren lassen. Auffällig ist dabei das Antreiben der Eskalation durch den Hundertschaftsführer und durch den deutlichen gewaltfreudigeren Umgang der bayrischen Beamt*innen im Vergleich zu den sie schließlich ablösenden Berliner Beamt*innen gegen 8:15. Immer wieder werden dabei nicht nur Protestierende sondern auch Pressevertreter*innen angegriffen. Während des gesamten Zeitraumes wird die Kundgebung mit mindestens zwei Kameras gefilmt. Weiterhin finden Verhaftungen statt, wobei die betroffenen Menschen über den Boden geschleift werden oder bewusstlos scheinen. Mehrere von Sanitäter*innen versorgte Personen wurden beobachtet, darunter auch solche mit blutenden Kopfverletzungen.

8:30 bis 8:40

Da sich mit Abziehen der bayrischen BFE die Lage deutlich beruhigt und um 8:30 etwa die Polizeikette Höhe Zellestraße und damit der Kessel aufgelöst wird.

 

8:50 bis 9:00, Proskauer Straße / Rigaer Straße

Eine Ansammlung von schätzungsweise 1000 Personen wird von Polizeibeamt*innen umstellt. Es kommt zu Zusammenstößen. Da Aufgrund der abriegelnden Polizeiketten kein adäquater Sichtkontakt zum Geschehen hergestellt werden konnte, findet eine Bewertung nicht 

 

 

 

Tresen „Das Problem der Strafe“ am 24.6.

Die Kritischen Jurist*innen laden am Mittwoch den 24.06.2020 um 18 Uhr ein zu Online Vortrag und Diskussion.

Die Frage nach der richtigen Reaktion auf sexualisierte Gewalt war in den letzten Jahren häufig Thema öffentlicher Debatten. Aus verschiedenen politischen Lagern kam die Forderung nach höheren Strafen und konsequenterer Strafverfolgung. So verständlich manche dieser Forderungen sein mögen, es stellt sich doch die Frage, ob Strafe das richtige Mittel für gesellschaftliche Veränderungen ist. Was sind die Probleme mit „Strafe“, wie sie in der deutschen Rechtsordnung existiert? Und welche Alternativen gibt es? Hierzu soll ein Ansatz diskutiert werden, der von indigenen Wiedergutmachungsverfahren inspiriert ist und in letzterZeit stärker ins Sichtfeld rückt: „Restorative Justice. Wo und inwieweit werden und wurden  Formen von Restorative Justice praktiziert? Und was lässt sich hieraus für den Umgang mit sexualisierter Gewalt ableiten?

Der Vortrag wird von der Publizistin und Aktivistin Rehzi Malzahn gehalten, mit der wir im Anschluss noch über das Thema diskutieren können.

Die Verantsaltung wird online stattfinden. Bitte schickt uns eine kurze Mail an kritischejuristinnen@systemausfall.org wenn ihr teilnehmen möchtet – wir schicken  wuch dann einen Einladungslink zu. Auf diese Weise wollen wir Trollen etwas entgegenwirken.

Erstsemesterheft 2019/2020

Falls du kein Ersti-Heft abbekommen haben solltest, gibt es die  diesjährige Ersemesterinformation der kritischen Jurist*innen auch als pdf.

Das Heft soll euch den Einstieg ins Studium erleichtern und Informationen zum kritischen Jurastudium bieten. Themen sind ein Plan der Pflichtveranstaltungen mit Informationen zu den Fachgebieten, euren Vorlesungen und Professor*innen, eine Vorstellung der kritischen Jurist*innen und der Hochschulpolitik am Fachbereich, interessante Orte am Campus und in Berlin sowie Möglichkeiten, sich während des Studiums zu engagieren und eine Auswahl von Veranstaltungen mit politischen Bezügen.

Erstsemesterinfo als pdf: Ersti-Heft 2019_20

Donnerstag, 17.10.19: Ersti Kneipenabend

Neu an der FU und Lust auf Jura mal politisch? Dann komm‘ doch bei unserem Kneipenabend vorbei.

Bei Getränken und Gesprächen, Fragen, Diskussionen kannst du Menschen von den kritischen Jurist*innen kennenlernen dich über unsere Projekte und politischen Aktivismus austauschen – und natürlich andere Studienanfänger*innen kennenlernen!

Wir freuen uns auf neue und bekannte Gesichter.

Los geht’s um 20:00 im Keller des tristeza in der Pannierstr. 5 (nächster U-Bahnhof: Hermannplatz). Der Zugang ist nicht barrierefrei und es kann nicht geraucht werden, es sei denn es stört niemensch der Anwesenden.

 

Mittwoch, 16.10.19: kritisch Jura studieren (KORFU)

Am Mittwoch den 16. Oktober findet von 12-14 Uhr die Veranstaltung „Kritisch Jura studieren“ im Rahmen der kritischen Orientierungswochen an der FU Berlin (kurz KORFU) statt. Sie wird aufzeigen wie das rechtswissenschaftliche Studium kritischer gestaltet werden kann und woran die kritischen Jurist*innen arbeiten.

Zu finden in Raum 2212 (1. Obergeschoss) in der Boltzmannstr. 3 auf dem Rechtswissenschafts Campus. Der Zugang ist nicht barrierefrei.

Donnerstag, 24.10.19: Tresen zur Dritten Option

Seit September 2018 gibt es in Deutschland offiziell die sog. „dritte Option“ mit welcher neben „männlich“ und „weiblich“ die Option „divers“ als gesetzlicher Geschlechtseintrag zur Verfügung steht. Mit dieser Option hat sich die Lebensrealität von Inter*personen und Trans*personen geändert. Wie kam es dazu? Und was bedeutet das beispielsweise für nicht-binäre Trans*personen?

Die Queer- und Trans*aktivistin Felicia lädt zu einer entspannten Runde ein, in der über aktuelle Entwicklungen rund um die Entstehung und Implementierung der „dritten Option“ gesprochen werden kann.

Stattfinden wird der erste Tresen des Wintersemesters am Donnerstag den 24. Oktober um 20:00 im Projektraum in der Hermannstraße 48. Der Zugang ist sehr barrierearm. Wir freuen uns auf alle interessierten Menschen und bedanken uns bei Felicia für die Leitung des Tresens.


Wer: Felicia Rolletschke, freiberufliche Workshoptrainerin & Queeraktivistin

Wann: 24.10.19, 20:00

Wo: Hermannstraße 48, Neukölln (2. Hinterhof, 1. Obergeschoss)


Workshop: Sexismus und Diskriminierung in der juristischen Ausbildung

Frauen haben im Durchschnitt bessere Abiturnoten als Männer, schneiden aber in beiden juristischen Examen signifikant schlechter ab. Über die Ursachen ist wenig bekannt. Bekannt ist: Jura zu studieren bedeutet auch heute noch, zumeist auf männliches Lehrpersonen zu treffen. Nur 17,5% der juristischen Lehrstühle sind mit Frauen besetzt, die Juniorprofessuren schon eingerechnet. Auf jedem Schritt der juristischen Karriereleiter nimmt der Frauenanteil ab. Frauen und andere marginalisierte Gruppen sind auch in der juristischen Ausbildungsliteratur unterrepräsentiert und tauchen, wenn überhaupt, überwiegend in tradierten Geschlechterrollen auf. Geschlechtergerechte Sprache wird in der juristischen Domäne nur vereinzelt verwendet. Gender- oder Diversitykompetenz gilt nicht gerade als anerkannte Schlüsselqualifikation für Jurist*innen; Legal Gender Studies oder Critical Race Theory allenfalls als randständige Orchideenfächer.

 
Der Workshop wirft einen Blick auf den Zustand der juristischen Ausbildung und fragt nach Visionen einer inklusiven juristischen Ausbildung.
 
Als Referentinnen haben wir Selma Gather, Rechtsreferendarin und Vorsitzende des Arbeitsstabs „Ausbildung und Beruf“ im Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) und Sophia Härtel, Studentin und Mitglied des Arbeitsstabs „Ausbildung und Beruf“ sowie Teilnehmerin des Q-Teams „Diskriminierung oder Diversity“ an der HU Berlin eingeladen.
 
Der Workshop wird am 23. Mai 2018 stattfinden. Die Räume werden zeitnah auf dieser Homepage bekannt gegeben.

Donnerstag, 26.10.17: Ersti-Kneipenabend

Neu an der FU? Komm doch einfach zu unserem Ersti-Kneipenabend!

 

Da kannst du mit uns gemütlich was trinken, uns – und vor allem andere Studienanfänger*innen – kennen lernen, Fragen stellen, diskutieren und mehr über unsere Aktivitäten am Fachbereich und atom_iggyls politische Gruppe erfahren.

 

Wir treffen uns am

Donnerstag, den 26. Oktober um 20 Uhr in der Meuterei

(Reichenbergerstr. 58 – U8 Kottbusser Tor/ U1 Görlitzer Bahnhof)

 

 

 

 

Erstsemesterinfo der Kritischen Jurist*innen

bearchenUm den Start ins Studium zu erleichtern, geben wir jedes Jahr ein Erstsemesterinfoheft heraus, in dem wir eine Übersicht über den Ablauf des Studiums und vor allem das erste Semester inklusive Fächern und Professoren bieten. Außerdem stellen wir euch den Fachbereich, die Universität und die studentische Selbstverwaltung vor, versorgen euch mit Wissenswertem über Berlin für Studierende und geben einen Überblick über aktuelle politische Entwicklungen an der Uni und Möglichkeiten, sich zu engagieren.

Erstsemesterinfo als pdf: Ersti-Heft 2017-18

Veranstaltungshinweis für Studienanfänger*innen: KORFU

Die Kritischen Orientierungswochen an der FU – kurz KORFU

Dort werden von Studierenden für Studierende eine Reihe gesellschaftskritischer Veranstaltungen, Workshops und abendliche Kiezspaziergänge organisiert. 

Das diesjährige Programm findet ihr hier

Workshopreihe

Kritische Männlichkeitsforschung und Strafrecht

 

Die meisten Straftaten werden von Männern* begangen, das ist allgemein bekannt, wird aber selten explizit gemacht. (Wenn, dann häufig in rassistischen Diskursen, die nur die Kriminalität marginalisierter Männer in den Blick nehmen.) Die Kritische Männlichkeitsforschung, die Einbeziehung von Männlichkeiten in die Geschlechterforschung, auch in die Legal Gender Studies, geben Mittel an die Hand dieses Phänomen zu thematisieren. Dabei wird die höhere Kriminalität von Männern nicht nur als Ergebnis herrschender Geschlechterverhältnisse und darin gültiger Männlichkeitskonzeptionen, sondern auch als produktiver Bestandteil davon verstanden.

 

Im Workshop werden einige Denkansätze der Kritischen Männlichkeitsforschung im Bezug auf Gewalt und Kriminalität vorgestellt. Es soll gemeinsam diskutiert werden, wie wir diese für eine feministische Rechtskritik nutzbar machen können. Im Fokus stehen dabei die sich in jüngerer Zeit häufenden Attacken gegen Frauen und Feministinnen, sowohl im Netz, als auch darüber hinaus, etwa beim „Stealthing“, dem heimlichen Abziehen des Kondoms während dem Sex. Was haben diese frauenfeindlichen Straftaten mit dem Backlash und der darin zelebrierten Männlichkeit zu tun?

 

Maria Sagmeister arbeitet als Universitätsassistentin am Institut für Rechtsphilosophie der Uni Wien und beschäftigt sich unter anderem aus einer feministischen Perspektive mit Männlichkeiten und Recht.

 
Datum: 22.6.2017
Uhrzeit: 16-18 Uhr

Freie Universität, Bolzmannstr.3

Raum: 4405

Workshopreihe

Dr. Sabine Berghahn

 

Faktische Liberalisierung auf der Grundlage des „Dogmas“ der Rechtssubsubjektivität des Embryos! – Die Gesetzeslage zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland

 

Wer sich heutzutage die Paragraphen § 218 ff. StGB und das Schwangerschaftskonfliktgesetz ohne Vorwissen anschaut, wird einen gewissen Gegensatz in der Tonlage und in der Aussage der Rege­lun­gen ent­decken und wird sich fragen, warum hier zwei Regelungskomplexe vorhanden sind, die of­fenbar nicht zusammenpassen. Wer tiefer in die §§ 218 ff. StGB einsteigt, fragt sich dann auch, wozu es einer Verankerung im  Strafgesetzbuch noch bedarf, wenn doch der Tatbestand der strafbaren Abtreibung für die Fälle der Fristenregelung extra ausgenommen wird.

 

Die verquere Logik der strafrechtlichen und der beratungsrechtlichen Regelungen kann sich nur er­schlie­ßen, wenn man die Entstehungs- und Verlaufsgeschichte der Abtreibungsreformen in den letz­ten 50 Jahre betrachtet und dabei sowohl die maßgebliche Rolle des Bundesverfassungs­gerichts für die beiden bundesdeutschen Abtreibungsreformen in den 1970er und 1990er Jahren als auch die rechtspolitischen Auswirkungen der deutschen Vereinigung einbezieht.

 

Der Vortrag erläutert in groben Zügen die Entwicklungsgeschichte der Abtreibungsregelungen von 1871 bis heute und zeigt die Inkonsistenz der „dogmatischen“ Begründung – im doppelten Sinne des Wortes – durch das verfassungsgerichtliche Urteil von 1993 und die rechtspolitischen Hintergründe auf.

 

Datum: 13.6
Uhrzeit: 14-16 Uhr

Freie Universität Berlin, Van’t-Hoff-Str.8
Raum: Hörsaal 3

 

Workshop: Kritische Männlichkeitsforschung und Strafrecht

Die meisten Straftaten werden von Männern* begangen, das ist allgemein bekannt, wird aber selten explizit gemacht. (Wenn, dann häufig in rassistischen Diskursen, die nur die Kriminalität marginalisierter Männer in den Blick nehmen.) Die Kritische Männlichkeitsforschung, die Einbeziehung von Männlichkeiten in die Geschlechterforschung, auch in die Legal Gender Studies, geben Mittel an die Hand dieses Phänomen zu thematisieren. Dabei wird die höhere Kriminalität von Männern nicht nur als Ergebnis herrschender Geschlechterverhältnisse und darin gültiger Männlichkeitskonzeptionen, sondern auch als produktiver Bestandteil davon verstanden.

 

Im Workshop werden einige Denkansätze der Kritischen Männlichkeitsforschung in Bezug auf Gewalt und Kriminalität vorgestellt. Es soll gemeinsam diskutiert werden, wie wir diese für eine feministische Rechtskritik nutzbar machen können. Im Fokus stehen dabei die sich in jüngerer Zeit häufenden Attacken gegen Frauen und Feministinnen, sowohl im Netz, als auch darüber hinaus, etwa beim „Stealthing“, dem heimlichen Abziehen des Kondoms während dem Sex. Was haben diese frauenfeindlichen Straftaten mit dem Backlash und der darin zelebrierten Männlichkeit zu tun?

 

Maria Sagmeister arbeitet als Universitätsassistentin am Institut für Rechtsphilosophie der Uni Wien und beschäftigt sich unter anderem aus einer feministischen Perspektive mit Männlichkeiten und Recht.

 

Wann: Donnerstag, den 22.6 um 16 Uhr

Wo: Freie Universität, Boltzmannstr. 3, Raum

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Buchvorstellung

 

In guter Gesellschaft?

Geschlecht, Schuld und Abwehr in der Berichterstattung über Beate Zschäpe

 
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Der NSU-Prozess geht nach über vier Jahren auf sein Ende zu. Eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den rassistischen Strukturen, in denen der NSU hat agieren können, hat noch kaum begonnen. Charlie Kaufhold analysiert in seinem_ihrem Buch die Zeitungsberichterstattung über die Hauptangeklagte im Münchner NSU-Prozess Beate Zschäpe aus Genderperspektive. Dabei wird der Frage nachgegangen, wie die stark vergeschlechtlichten Darstellungsweisen von Zschäpe historisch und politisch zu erklären sind. Die zentrale These ist: Die
Dominanzgesellschaft erhält durch die vergeschlechtlichte
Berichterstattung über Zschäpe die Möglichkeit, sich nicht mit eigenen (rassistischen) Strukturen beschäftigen zu müssen. Und das hat historische Vorläufer…

 

Wann: 24.5.2017 von 16.15 -17.45 Uhr
Wo: Freie Universität, Boltzmannstr. 3, Raum 3302

 

Der Vortrag ist der Beginn einer von den Kritischen Jurist*Innen organisierten Vortragsreihe zu dem Thema „Geschlecht und Kriminalität“. Die Workshops sollen den unterschiedlichen Umgang mit Frauen* und Männern* in der Strafjustiz aufzeigen und die unterschiedliche gesellschaftliche Rezeption des kriminellen Verhaltens analysieren. Die nächsten Workshops bzw. Vorträge, etwa zu Frauen im Strafvollzug oder Kritischer Männlichkeit und Strafrecht finden Ende Mai bis Anfang Juni statt.

20.05.2017: Yalla lass feiern!

Die Stadt erblüht, also lasst uns feiern! Zum zweiten mal laden wir euch zu Yalla lass feiern ein, um mit uns zu essen und Musik und Performance zu genießen.

Der Winter hat uns vor ernüchternde Tatsachen gestellt, uns zurück gelassen im Kampf gegen politische Kräfte, die uns voneinander entfernen wollen. Wir lassen das nicht zu! Also lasst uns ZUSAMMEN kommen und einen schönen Frühlingsabend im Garten genießen mit köstlich Kulinarischem und aufregenden Auftritten und bei Sonnenuntergang in die Underground Oase einsteigen. Lasst uns tanzen bis der Morgen kommt und die Musik wird sich in all ihren Farben entfalten!

 

Samstag, 20.5.2017 ab 17 Uhr bis in die Morgenstunden im ZKU.

 

Wer ist dabei? Findet ihr hier: Yalla lass feiern!

 

***

صار الوقت لنحتفل وجودنا مع بعض للمرة الثانية, و بدنا نشاركم الاحتفال و الاكل و مفاجئات تانية, يلا نحتفل
الشتاء كان طويل كتير, و عطانا دروس و تعلمنا منو كتير, و تركنا نواجه السياسة الي عم تحاول تفرقنا و تبعدنا عن بعض, بس نحنا ما رح نسمح بهاد الشي. خلونا كلنا نكون مع بعض و نستمتع بمساء ربيعي لطيف مع لقمة شهية على التراس المطل على الحديقة و بعدها نبدأ الاحتفال بطريقة برلينية تحت الارض بعد ما تغيب الشمس. بدنا نرقص لتطلع الشمس و نخلي الموسيقى تورجينا كل الوانها.
للدخول مبلغ بسيط من المال مطلوب كتبرع لمنظمين الحفلة

***

Tout fleurit dans la ville, laisse-nous faire la fête!
Pour la deuxième fois consécutive nous vous invitons à venir fêter! Yalla!
L’hiver nous a mis devant le fait accompli, nous laissant lutter contre les forces politiques qui veulent nous éloigner les uns des autres. Ce que nous n’acceptons pas. C’est pourquoi nous voulons nous retrouver ensemble à une soirée printanière au jardin, avec des plats savoureux et des performances captivantes. Après le coucher du soleil nous irons explorer l’oasis clandestine.
Dansons ensemble toute la nuit et que la musique vibre de toutes ses couleurs.

***

Şehrimiz çiçeklenirken haydi kutlayalım! Sizi, bizimle birlikte bir yemeğin yanı sıra müzik ve performans gösterilerinin tadını çıkartmak için ikinci kez Yalla kutlayalım festivaline davet ediyoruz.
Bu kış, bizi birbirlerimizden ayırmak isteyen politik güçlere karşı verdiğimiz savaşta bizleri geri bırakan sarsıcı olaylar gerçekleşti. Buna izin vermeyeceğimiz için, bir ilkbahar akşamında bahçemizde leziz bir yemeğin yanı sıra birlikte heyecan verici performansların keyfine varacağımız ve gün batımından sonra Vahaların ardını keşfedeceğimiz bir buluşma düzenlemek istiyoruz.
Müzik bütün renkleriyle büyürken sabah olana dek birlikte dans edelim!

Neue Emailadresse!

Ihr könnt uns in Zukunft unter einer neuen Adresse erreichen

 

kritischejuristinnen(at)systemausfall.org

 

Nein heißt Nein! – Workshop zum Sexualstrafrecht am 25.01.2017

Wie funktioniert das Sexualstrafrecht und was ist überhaupt strafbar? Was ändert sich durch die Reform? Welche Rechte haben Verletzte? Der Workshop gibt einen Einblick in die praktische Arbeit bei Sexualdelikten mit anschließender Diskussion.

 –

Referentin: Ronska Grimm, Rechtsanwältin und Nebenklagevertreterin

 

Zeit & Ort: 19:30 Uhr Friedel54 (Kreuzberg)

Gedenken an Rassistische Morde: Oury Jalloh-Demo 2017

Am 7. Januar 2017 fand in Dessau die Demonstration in Gedenken an Oury Jalloh statt, die dieses Jahr sehr großen Zulauf hatte. Es nahmen nach Angaben der Veranstalter*Innen ca. 2000 Personen teil. Oury Jalloh verbrannte vor 12 Jahren in der Dessauer Polizeizelle 5. Anerkennung und Ermittlung der Verantwortung der staatlichen Akteur*Innen am Tod Oury Jalloh’s sind bis heute ausgeblieben.

 

Dieses Jahr führten die Kritischen Jurist*Innen der HU und der FU aus Berlin und die Demobeobachtung Leipzig gemeinsam die Demonstrationsbeobachtung durch. Demonstrationsbeobachtungen rühren aus der Erfahrung her, dass es bei vergleichbaren Versammlungen immer wieder zu Beschränkungen der Demonstrationsfreiheit aus Art. 8 GG und zu Übergriffen von Seiten der Polizei kommt.

 

Der Demozug setzte sich gegen 15.00h laut und kraftvoll in Bewegung und informierte das verschneite Dessau mit Kundgebungen vor dem Amtsgericht, dem Landgericht, dem Stadtpark, dem Rathaus und dem Polizeirevier, in dem Oury Jalloh verbrannte, über ihr Anliegen: Oury Jalloh, das war Mord!

 

Die Zugspitze der Demo wurde von 30-40 Polizist*Innen begleitet, von denen einige Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit ausgingen. Mit dem vereinzelten unnötigen Einsatz von Handkameras wurde in Grundrechte der Versammlungsteilnehmer*Innen eingegriffen.  Auch die vereinzelt angefertigten Übersichtsaufnahmen waren überflüssig, da die Demonstration zu jeder Zeit übersichtlich war.

 

Ebenso schränkte die Platzierung der Polizist*innen an Demospitze, zT mit nur wenigen Metern Abstand, die Sichtbarkeit der Fronttranspis erheblich ein und suggerierte eine Gefährlichkeit der friedlichen Demonstrierenden.

 

Kristina Tiek, Pressesprecher*In der Beobachtungsgruppe bemerkte abschließend: „Diese kraftvolle Demo hat im eisigen Dessau ein unverzichtbares und starkes Zeichen gegen institutionellen Rassismus und rassistische Gewalt gesetzt. Umso wichtiger ist es, dass in Zukunft Maßnahmen wie das überflüssige Filmen und die aufdringliche Polizeipräsenz an der Demospitze unterbleiben. Dies kann die Öffentlichkeitswirksamkeit des wichtigen Anliegens beeinträchtigen.“

9.12.16: Yalla lass feiern!

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Aus allen Ecken der Welt in Berlin angekommen oder schon lange da. Steigt am Freitag ,den 9.12.16 mit uns ein in die Gewölbe des ZK/U (SBahn Westhafen, Siemenstr. 27 in 10551) um ab 18 Uhr beim gemeinsamen Essen und ab 20 Uhr zu bunten Beats und wachen Worten das Zusammensein zu feiern! Mit syrischen Songs über Reggae & Rap bis zu ekstatischem Electro heizen wir für alle ein!

 

Im Garten zusammen mit arab underground re:evolution, ZK/U, Lager-Mobilisierung-Wedding, den kritischen Jurist*Innen der FU und die Gärtnerei proudly present:

 

>>>Yalla, lass feiern!<<<
Mit: Habibi, Los Spätikaufens, Trip to the Orient, Antinational Embassy, [móa], BFAN und die heiße Braut!

Eintritt gegen Spende

 

Antifaschistische Silvio Meier Demo 2016 – Ein Beobachtungsbericht

Wie schon in den letzten Jahren führten wir, die Kritischen Jurist*innen der FU und der akj der HU eine Beobachtung der diesjährigen Silvio Meier Demo durch:


In klirrender Kälte versammelten sich am 26.11.16 ab 17 Uhr am U-Bahnhof Samariterstraße zahlreiche Antifaschist*Innen, um den Opfern rechter Gewalt zu gedenken. Etwa eine halbe Stunde später stießen die pro-kurdischen antifaschistischen Demonstrant*Innen über die Mainzer Straße dazu, um gemeinsam zu demonstrieren. Gegen 18:15 Uhr konnte die Demo trotz Anwesenheit der Bereitschaftspolizei unbehelligt ihren Weg durch den Kiez beginnen. Da sich die Polizei weitgehend von dem Demonstrationszug fern hielt, konnten die Demonstrierenden ihr Anliegen nach Außen ungestört kundtun.


Wir beobachteten jedoch den Einsatz zahlreiche Beamt*Innen in Zivil. Diese waren weder gekennzeichnet noch den Veranstalter*Innen gemeldet. Bis zur vorzeitigen Auflösung der Versammlung durch die Veranstalter*Innen um 19:40 Uhr auf der Grünbergerstraße verlief diese friedlich und ungestört.


Anschließend wurde der weiterziehende Demonstrationszug durch ein massives Polizeiaufgebot zum Anhalten gezwungen und zurück zur gerade passierten Kreuzung Grünbergerstraße Ecke Simon-Dach-Straße gedrängt. Dabei kam es zu unverhältnismäßiger körperlicher Gewaltanwendung einzelner Polizist*Innen. Außerdem fertigte die Polizei individualisierte Videoaufnahmen teilweise ohne erkennbaren Anlass an.


Dies stellt im Vergleich zum friedlichen Verlauf der Demo einen starken Kontrast dar. Das Auftreten behelmter Polizeibeamt*Innen in Verbindung mit vereinzeltem Gewalteinsatz eskalierte in unnötiger Weise das Ende der Demo. So kam es zu mindestens 7 von uns beobachteten Festnahmen.


BAKJ-Kongress: Bald wieder am Meer!

Vom 02. bis 04. Dezember 2016 (2. Advent) verantstalten die Kritischen Jurist!nnen Greifswald den BAKJ-Winterkongress in Greifswald mit dem Thema

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… vor Gericht – eine kritische Auseinandersetzung mit der Gerichtspraxis

 

Im Rahmen des Kongresses wollen wir untersuchen, wie und inwieweit vor Gericht Rechtsfindung stattfindet und welche Faktoren diese beeinflussen. Dabei soll es um die Rolle der beteiligten Akteur_innen (insb. der Richter_innen), die politischen und gesellschaftlichen Hintergründe von Prozessen und die praktischen Konsequenzen der Urteile gehen.
Während im Jura-Studium primär die Gesetzesnormen und ihre fachliche Interpretation behandelt werden, spielt die tatsächliche Anwendung dieser im Rechtsalltag erst nach dem ersten Staatsexamen eine Rolle. Wir wollen mit der Themengebung auf diesem Kongress den Teilnehmenden einen Anreiz bieten, sich auch über das universitäre Studium hinaus schon früh mit gerichtlichen Prozessen zu beschäftigen.

 

Alle Interessierten – ob mit oder ohne juristischen Hintergrund – sind dazu herzlich eingeladen!

Mehr Infos

26.10.16: Friedel54 – Filmvorführung und KüfA
„Sag niemals nie – Die Räumung der Mainzer Straße“

Im November 1990 wurde der besetzte Häuserkomplex „Mainzer Straße“ mit einem der heftigsten Polizeieinsätze der Geschichte Berlins geräumt. Die Mainzer Straße hatte sich zum Zentrum und Symbol der Hausbesetzerszene entwickelt, dass dafür stand, besetzte Häuser nicht nur als Freiräume der Selbstverwirklichung anzusehen, sondern „als Orte der Konfrontation
mit staatlichen Behörden und als Symbole einer politischen Selbstverortung“. Im Rahmen der Räumung kam es zu massiver Polizeigewalt und regelrechten „Straßenschlachten“. Das Vorgehen der Polizei führte u.a. dazu, dass zwei Tage später die Rot-Grüne-Regierung in Berlin wegen der Räumung auseinanderbrach.

 

Das Kollektiv Mainzer Straße „Sag niemals nie!“ hat die Ereignisse um die Besetzung und Räumung festgehalten und liefert mit ihrem Film eine interessante Einordnung der Hausbesetzungen in den 1990er Jahre.

 

Wir laden euch zur Filmvorführung in die Friedel54 ein, die selber gerade von einer Räumungsklage betroffen und damit ein weiteres Zeichen der aktuellen systematischen Verdrängung und staatlichen Repression ist.

 

Ab 20.00 Uhr gibt es KüFa, der Film wird gegen 20.30 Uhr gezeigt.

Friedel54 – Räumungsklage

Seit über 10 Jahren bietet der selbstorganisierte Kiezladen einen offenen Raum zum Austauschen, Kennenlernen und Abschalten. Mit zahlreichen Veranstaltungen, KüfAs, Kneipen- und Filmabenden, Workshops, oder Info-Cafés leistete die Friedel Widerstand gegen den konsumorientierten Einheitsbrei und bot eine unkommerzielle Alternative.

 

Wir, die Kritischen Jurist*innen, treffen uns seit Jahren jeden 4. Mittwoch im Monat in der Friedel54 und organisieren dort Veranstaltungen zu rechtspolitischen Themen.aufkleber_friedel-kaempft_neon_a7

 

Die Friedel ist uns lieb und teuer! – und nun steht die Räumungsklage ins Haus.

 

Am 20. Oktober um 9 Uhr

beginnt die Verhandlung im Amtsgericht Neukölln (Raum 2.13)

Kommt vorbei und bekundet Solidarität vor dem Amtsgericht:

8.30 Uhr, Amtsgericht Neukölln
( U7/Rathaus Neukölln)

 

 

Das scheint Alltag in Berlin geworden zu sein. Doch immer mehr Menschen haben die Schnauze voll davon, in ihrem elementarsten Bereich – dem eigenen Wohn- und Lebensraum – angegriffen zu werden und hinnehmen zu müssen, dass Menschen und Firmen aufgrund abstrakter Besitzverhältnisse entscheiden können, wo
und wie sie leben sollen.

 

Wir solidarisieren uns mit allen Nachbar*innen, Betroffenen, Wütenden, solidarischen Menschen und Gruppen, die weiterhin von Räumung, Verdrängung, aggressiven Mieterhöhungen oder Modernisierungsmaßnahmen betroffen sind. Lasst uns diesen Alltag durchbrechen!

 

Donnerstag, 20.10.16: Ersti-Kneipenabend

Neu an der FU?  Komm doch einfach zu unserem Ersti-Kneipenabend!

 

Da kannst du mit uns gemütlich was trinken, uns – und vor allem andere Erstis – kennen lernen, Fragen stellen, diskutieren und mehr über unsere Aktivitäten am Fachbereich und atom_iggyls politische Gruppe erfahren.

 

Wir treffen uns am

Donnerstag, den 20. Oktober um 20 Uhr in der Meuterei

(Reichenbergerstr. 58 – U8 Kottbusser Tor/ U1 Görlitzer Bahnhof)

 

 

 

 

Erstsemesterinfo der Kritischen Jurist*innen

bearchenUm den Start ins Studium zu erleichtern, geben wir jedes Jahr ein Erstsemesterinfoheft heraus, in dem wir eine Übersicht über den Ablauf des Studiums und vor allem das erste Semester inklusive Fächern und Professoren bieten. Außerdem stellen wir euch den Fachbereich, die Universität und die studentische Selbstverwaltung vor, versorgen euch mit Wissenswertem über Berlin für Studierende und geben einen Überblick über aktuelle politische Entwicklungen an der Uni und Möglichkeiten, sich zu engagieren.

Erstsemesterinfo als pdf: Erstiheft2016/17

Sexarbeit und Recht – eine Workshopreihe im SoSe 2016

Anlässlich des geplanten „Gesetzes zum Schutz der in der Prostitution Tätigen“ und der darum bestehenden kontrovers geführten Debatte(n) laden die Kritischen Jurist*innen zu einer Workshopreihe ein, die sich ausgehend von der aktuellen Reformdiskussion mit der Situation von Sexarbeiter*innen, dem gesellschaftlichen, insbesondere juristischen Umgang mit Sexarbeit und dem Zusammenhang von Sexarbeit und Migration in der BRD beschäftigen wird. Geplant sind vier im Laufe des Sommersemesters am Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin stattfindende themenspezifische Workshops, zu denen wir Referent*innen aus Rechts- und Geschichtswissenschaft, Selbstorganisationen und Beratungsstellen eingeladen haben. Die Workshops sind offen für alle Interessierten, insbesondere Studierende des Fachbereiches und der FU können teilnehmen. Über eine vorherige Anmeldung würden wir uns freuen!
 
Gefördert wird die Veranstaltungsreihe aus Frauenfördermitteln des Fachbereiches Rechtswissenschaft an der FU sowie dem AStA FU.
 
Eure Kritischen Jurist*innen an der FU
 
 
I. Sexarbeit und ihre rechtliche Rahmung in Deutschland
 
Am 10.05.2016 von 14-17 Uhr, Raum 2216 in der Bolzmannstraße 3

 
Der erste Workshop befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen der Sexarbeit in Deutschland. Welche Formen der Sexarbeit und ihrer Organisierung bestehen? Welche arbeitsrechtliche Rahmung und soziale Absicherung erfahren Sexarbeit und ihre verschiedenen Formen? Welche Auswirkungen hat das aktuelle Prostitutionsgesetz auf Sexarbeit und die darin Tätigen und welche Rolle spielen Straf- und Ordnungsrecht? Die eingeladene Referentin Alexa Müller ist eine Vertreterin der Organisation Hydra e.V., einer Selbstorganisation von und Beratungsstelle für Sexarbeiter*innen in Berlin.
 
 
II. Ausbeutungsverhältnisse in der Arbeitsmigration – Schwerpunkt Zwangsprostitution
 
Am 30.05.2016 14-17 Uhr; Raum 2216, Bolzmannstraße 3

 
In den neueren Debatten über Prostitution seit den 70er und 80er Jahren des 20. Jh. in Deutschland werden immer wieder die Zwangsprostitution von vor allem Migrantinnen und der damit verbundene Menschenhandel ins Feld geführt, um Regulierung, Bekämpfung oder Verhinderung von Sexarbeit zu rechtfertigen und zu begründen. In diesem Workshop wollen wir versuchen, dieser Argumentation auf den Grund zu gehen. Ausgehend von der Situation von Arbeitsmigrant*innen im Allgemeinen wollen wir uns der Frage nähern, in welchen spezifischen Situationen von einem Zwangsverhältnis erzwungener Ausbeutung der Arbeitskraft gesprochen werden kann und welche Konsequenzen sich daraus für den Umgang mit und die Einordnung von Zwangsprostitution ergeben? Schließlich sollen aber auch die juristischen, insbesondere strafrechtlichen Instrumente zur Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel kritisch betrachtet werden. Für den Workshops haben wir Babette Rohner von der Koordinations- und Beratungsstelle Ban Ying als Referentin gewinnen können.
 
 
III. Zur Geschichte des gesellschaftlichen und rechtspolitischen Umgangs mit Prostitution
 
Am 14.06.2016 14:30-18 Uhr; Raum 2216, Bolzmannstraße 3

 
Um die aktuelle Rechtslage und den gesellschaftlichen Umgang mit Sexarbeit besser verstehen und seine Motive herausarbeiten zu können, wollen wir gemeinsam mit der Historikerin Sonja Dolinsek die Geschichte des gesellschaftlichen und rechtspolitischen Umgangs mit Prostitution in Deutschland im 20 Jh. betrachten. Wie gestaltete sich der staatliche Umgang mit Prostitution? Welche Rückschlüsse lassen sich daraus auf gesellschaftliche Formationen ziehen, insbesondere den Umgang mit Sexualität und die Stellung der Frau* in der bürgerlichen deutschen Gesellschaft? Lassen sich Kontinuitäten und Brüche in die heutige Zeit erkennen?
 
 
IV. Prostitutionsschutzgesetz – Inhalt und Auswirkungen
 
Am 20.6 von 16-18 Uhr; Hörsaal III, Van‘t Hoff Straße 8

 
In dem letzten Workshop wollen wir uns mit dem geplanten „Gesetz zum Schutz der in der Prostitution Tätigen“ beschäftigen. Dieses sog. Prostitutionsschutzgesetz, das sich als Erweiterung zum 2002 beschlossenen Prostitutionsgesetz versteht, ist mit diversen Änderungen der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen verbunden. Gemeinsam wollen wir die vorgesehenen Inhalte und die politischen Interessen hinter der geplanten Gesetzesänderung erarbeiten, wobei ein besonderer Schwerpunkt dabei auf der kritischen Betrachtung der Auswirkungen vor allem für selbstbestimmt arbeitende Sexarbeiter*innen und jene mit unsicherem Aufenthaltsstatus liegen soll. Referentin für diesen Workshop ist Prof. Dr. Maria Wersig.
 
 
Die Workshops finden in deutscher Sprache statt und die Räume sind barrierefrei erreichbar.

Friedel54 KüFa und Filmvorführung: Orbanistan

Seit ihrem Antritt im Jahr 2010 zentralisiert die autoritäre ungarische Orbán-Regierung die Medien, lässt alternative Kultureinrichtungen schließen, greift in die Personalpolitik von Theatern und Museen ein und verändert die Gedenkkultur. Era Trammer veranschaulicht in ihrem Dokumentarfilm „Orbánistan“ diese Entwicklun, sie lässt unterschiedliche Akteure wie den Theaterproduzenten Róbert Alföldi, die Kulturwissenschaftlerin und Publizistin Magdalena Marsovszky, die Philosophin Ágnes Heller, den Präsidenten der Föderation der Jüdischen Gemeinden Ungarns, András Heisler und die Musikerin und Aktivistin der linken politischen Szene, Ágnes Bárdos Deák zu Wort kommen.

 

Wann? 25. Mai 2016, 20 Uhr
Wo? Friedelstraße 54
U-Bhf Hermannplatz

BAKJ – Sommerkongress 2016 recht queerfeministisch

(Details zu Zeit und Ort siehe Terminhinweise rechts)

 
Programm
 

Die Referent_innen werden entweder in deutsch oder englisch sprechen.
Bitte meldet euch bei uns, wenn ihr Übersetzungen benötigt (am besten
auch schon mit Präferenz zu welchen Veranstaltungen ihr gerne gehen
würdet, wenn es möglich ist), damit wir besser planen können. Wir werden
versuchen alles zu ermöglichen und uns bei euch melden. Wir freuen uns
sehr!
 
Freitag, 03.06.2016
16:00-17:00 Vorstellungsrunde
17:00-19:00 Worldcafé
19:00-21:00 Abendessen
21:00 Podiumsdiskussion: Reform des Sexualstrafrechts
 
 
Samstag, 04.06.2016
9:00-11:00 Frühstück
11:00-13:00 Workshopphase 1
 
*LGBTIQ Refugees – Between Silencing and Instrumentalization (11 – 12.30
(15 min break); 12.45 – 14.15) (Ahmed Awadalla and Iris Rajanayagam)
 
This two-part workshop will address the situation of LGBTIQ in
Germany. The
first part will look at the actual situations and experiences of
LGBTIQ
refugees and which of their rights are being violated. The second
part will
take an analytical look at pinkwashing and instrumentalization in
the
context of LGBTIQ asylum in Germany.
 
* Die Wirkmacht von Pornographie (Anja Schmidt)
Pornographie wird begrifflich zwischen sozialschädlichem Schund,
einer
Verletzung der Menschenwürde / des sexuellen Selbstbestimmungsrechts
von
Frauen und sexpositiver Inspiration verortet. Nach einer
Vergewisserung über
dieses Spannungsfeld werden wir uns vor dem Hintergrund der
feministischen
Bewegungen gegen und für Pornographie, der aktuellen Wirkungs- und
Nutzungsforschung und medienpädagogischen Erkenntnissen interaktiv
mit der
Wirkmacht von Pornographie auseinandersetzen: Vermag sie zu
sexualisierter
Gewalt oder sexuell aggressivem Verhalten motivieren, ist sie
belanglos oder
vielleicht sogar in einem emanzipatorischen Sinne inspirierend?
 
*Rechtliche Stellung von Inter*Personen (Lucie Veith)
Intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft zumeist
unsichtbar, werden kaum wahrgenommen. Geschlecht wird auf vielen Ebenen
mit dem Konstrukt einer Zweigeschlechtlichkeit gleichgesetzt. Kinder,
die den Erwartungen von männlich – weiblich hinsichtlich der Chromosomen
und/oder der Hormone, Anatomie, Entwicklung nicht entsprechen werden
nicht akzeptiert, und ihre Teilhabe am Leben durch unsachgemäße
Geschlechtszuweisung verunmöglicht. Durch die Wegnahme der
hormonproduzierenden Organe im Kindesalter wird eine lebenslange
Unfruchtbarkeit besiegelt und eine Abhängigkeit von Hormonsubstitution
ohne ausreichende Evidenz geschaffen. Warum greifen hier nationale
Gesetze nicht? Welche staatlichen Verpflichtungen werden hier verletzt?
Welchen Schutz könnte man hier aus den ratifizierten UN-
Menschenrechtsabkommen ableiten?
 
In diesem Workshop wird es um einem tieferen Einblick in die Normen
von Geschlecht und die Situation der intersexuellen Menschen im Recht
gehen.
 
 
13:00-14:00 Mittagessen
14:00-16:00 Workshopphase 2
 
*Lager-Abschaffung – eine internationalrechtliche Perspektive (Nadija
Samour)
In diesem Workshop werden wir die historischen und rechtlichen
Kontinuitäten kolonialer Disziplinierungs- und Unterbringungspraktiken
in Deutschland untersuchen. Dabei werden wir uns internationaler
Rechtsrahmen widmen: Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich der
Lagerunterbringung von Geflüchteten? Wie werden Residenzpflicht und
andere räumliche und wohnliche Restriktionen für Geflüchtete in
völkerrechtlichen Abkommen gewertet?
Und schließlich: wie können wir Argumente gegen die
Lagerunterbringung von Geflüchteten aus international-rechtlichen
Vorgaben formulieren?
Der Workshop positioniert sich gegen die unfreiwillige
Lagerunterbringung von geflüchteten Personen jeglichen Geschlechts und
jeglicher Sexuellen Orientierung und sieht diese Maßnahme als Teil einer
kolonialen Politik, die in der deutschen Geschichte und Rechtspraxis
fest verankert ist.
Lager abschaffen – ein queerfeministisches Thema!
 
*(not) open for all gender – Der rechtliche Kampf um den
Geschlechtseintrag im Pass (Friederike Boll)
Der derzeitige Rechtsstaat klassifiziert Menschen nach
Geschlechternormen und trägt ihnen im Personenstand Mann, Frau oder ( )
ein. – In diesem Satz zeigen sich schon zentrale Problempunkte, die aus
einer queeren Perspektive zu kritisieren sind: Die benennbaren
Geschlechtergruppen reduzieren sich auf Mann oder Frau. Inter*-Personen
werden zwar inzwischen nicht mehr in eine der Kategorien
hineingezwungen, haben aber nur die Alternative, gar keinen
Geschlechtseintrag zu haben. Für trans*-Personen gilt noch immer das
„Transsexuellengesetz“ als Sondergesetz und Eintragungen können nur Mann
oder Frau lauten. Eine vollwertige, rechtliche Anerkennung von
Geschlechtern, die über die binäre Geschlechterordnung hinausgehen,
steht nach wie vor aus.
Außerdem ist zu kritisieren, dass die Einordnung nicht etwa am Recht
auf Selbstbestimmung der eigenen Geschlechtsidentität orientiert ist,
sondern als Entscheidungsinstanzen die Psychatrie-Medizin einerseits und
die Justiz andererseits berufen werden, die Geschlechtervielfalt als
Krankheiten pathologisieren. Dieser Zustand verletzt Grund- und
Menschenrechte der Betroffenen. Zugleich trägt er dazu bei, eine
natürlich erscheinende, binär und heterosexistisch gedachte
Geschlechterordnung gesamtgesellschaftliche aufrechtzuerhalten.
In dem Vortrag geht es zum einen um die derzeitige Ausgestaltung des
Personenstandsrechts (Recht über Pässe, Geburtsurkunden, etc.) und zum
anderen um eine rechtstheoretische Analyse und Kritik. Zuerst werden
anschaulich die derzeitigen Gesetze erklärt und dargelegt, was das
Bundesverfassungsgericht zu geschlechtsbezogenen Grundrechten im Rahmen
des Transsexuellengesetzes gesagt hat. Dann wird kurz die
rechtspolitische Kampagne Dritte Option vorgestellt, die aktuell für
einen dritten Geschlechtseintrag kämpft (www.dritte-option.de).
Im nächsten Schritt analysieren wir das Personenstandsrecht mit
Hilfe der sogenannten Rechtsformanalyse, wie sie von Sonja Buckel
vorgeschlagen wird. Diese Rechtstheorie bietet die Möglichkeit zu
verstehen, wie das Recht als Mechanismus der Macht funktioniert und
welche gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen es hat. Damit kann es uns
helfen, über Vor- aber auch Nachteile von emanzipatorischen
Rechtspolitiken nachzudenken.
Ziel dieses Inputs ist im Anschluss eine Diskussion und
Strategiedebatte zu provozieren. Fragen könnten dabei sein: Wie können
queere Alternativen aussehen? Welche Kämpfe können angesichts dieser
Zustände im Personenstandsrecht mit den Mitteln des Rechts geführt
werden? Und wo stößt das Recht an seine Grenzen? Wo können Interessen
von inter*, trans* und queeren Eltern zusammenkommen; wo gibt es
Konflikte inhaltlicher oder strategischer Art? Was also tun?
Vortrag und Diskussion richten sich an alle Interessierten – nicht
nur an Jurist*innen. Alles wird verständlich erklärt und es gibt jede
Menge Platz für Rückfragen.
 
* Postkategoriales Antidiskriminierungsrecht – ein Ausweg aus dem
Dilemma der Differenz? (Doris Liebscher)
Die Fallstricke von Gleichheitsrecht das auf Kategorien wie
Geschlecht, sexuelle Identität, Rasse, ethnische Herkunft und Religion
setzt, werden in der queerfeministischen Debatte unter den Stichworten
Dilemma der Differenz und Paradoxien von Rechten kontrovers diskutiert.
Antidiskriminierungsgesetze, so das Fazit, bleiben eine imperfekte
Lösung für das Problem das sie adressieren. Können Gerichte beschreiben,
was es heißt, dass niemand „wegen seiner Rasse“ oder „wegen des
Geschlechts oder der sexuellen Identität“ diskriminiert werden darf,
ohne dabei selbst Unterschiede festzuschreiben und heterosexistische
oder rassistische Zuschreibungen zu reproduzieren, die ihrerseits der
Nährboden für Diskriminierung sind? Wird die Einteilung von Menschen in
feste Gruppen der sozialen Heterogenität dieser Gruppen und der
Intersektionalität von Diskriminierungsrealitäten überhaupt gerecht?
Angesichts solcher Fragen ist auch die Debatte um ein postkategoriales
Antidiskriminierungsrecht entstanden. Wir wollen auf Basis von
Textausschnitten (Texte im Reader) Vor- und Nachteile verschiedener
Modelle diskutieren.
 
* Abtreibung, Pränataldiagnostik und körperliche Selbstbestimmung
(Kirsten Achtelik)
Sollen Feminist*innen jede Art von Abtreibung verteidigen? Können
Entscheidungen überhaupt selbstbestimmt getroffen werden? Welche Art von
Wissen entsteht durch pränatale Untersuchungen? Dienen sie der Vorsorge
oder sind sie behindertenfeindlich?
In diesem Workshop soll die aktuelle feministische Debatte um das
Spannungsfeld zwischen den emanzipatorischen und systemerhaltenden
Potenzialen des feministischen Konzepts „Selbstbestimmung“ in Bezug auf
Abtreibung behandelt werden, welche mit zunehmenden Aktivitäten und
Demonstrationen von „Lebensschützer*innen“ wieder aufgeflammt ist.
Weiterhin werden Gemeinsamkeiten und Konflikte der Frauen*- und
Behindertenbewegung sowie die inhaltlichen Differenzen von Frauen* mit
und ohne Behinderung herausgearbeitet. Letztlich geht es um den Versuch
der Beantwortung der Frage, wie ein selektives und nicht
individualisiertes Konzept von Selbstbestimmung gedacht und umgesetzt
werden kann.
 
 
16:00-17:00 Kaffee & Kuchen
17:00-19:00 Workshopphase 3
 
* Sexarbeit aus feministischer und tagespolitischer Sicht
 
* Fleeing trans-, inter-, homophobia and sexism: the recognition of
reasons of flight or sexed_gendered human rights violations in the
German/European asylum system – a legal expertise (Barbara Wessel)
If people have to flee from persecution and violence due to queer-,
trans-, inter-, homophobia and sexism to seek refuge in Europe, that
discrimination doesn’t end in the asylum system.
In this workshop we will discuss the legal situation regarding the
recognition of sexed_gendered discrimination as reasons of flight in the
German and European asylum system from a legal perspective. Does the law
in the books recognize these reasons of flight? How do courts and
administration judge them and especially how do people need to “prove”
there sexual orientation, sexed bodies, gender identity and
sexist_genderistic oppressions in the racist asylum system in
enlightened Europe?
In this workshop we will work on legal argumentations from an
intersectional perspective to claim human rights for QTILGBW-Refugees.
 
*CARECORE – Blick zurück aus der Zukunft (N.N.)
CAREarbeit ist nicht nur die Sache von gestressten Eltern und
unterbezahlten Pflegekräften, sondern ist der (oft) unbeleuchtete Teil
unseres eigenen Arbeitsbegriffs. Dabei ist es gerade dieser reproduktive
Teil, der uns das Leben, Arbeiten und Kämpfen erst ermöglicht. Deshalb
wird es Zeit, CAREarbeit in unser Konzept von Arbeit zu integrieren.
Der Workshop wählt einen praktischen Ansatz: mittels der FUTURE
ARCHIVE Methode blicken wir 15 Jahre in die Zukunft, und zwar in unsere
eigene. Wir hatten das Glück, unsere Idealvorstellungen verwirklichen zu
können und besprechen nun im Rückblick: wie war das eigentlich „damals“,
als wir unsere Wünsche und Ziele in die Tat umsetzten? Auf welche
Hindernisse und Schwierigkeiten trafen wir dabei? Wie haben wir sie
überwunden?
Ziel der Methode ist, aus höchst individuellen Perspektiven
kollektive Handlungsstrategien zu entwickeln und so CAREarbeit nicht als
Privatsache, sondern als politisches Feld zu beackern.
 
*Kritische Männlichkeit und Strafrecht (Maria Sagmeister)
Es ist kein Geheimnis, dass die meisten Straftaten von Männern*
begangen wird. Dennoch wurde dieser Umstand lange so nicht
thematisiert,viel eher wurde die geringere Delinquenz von Frauen* – als
von der männlichen Norm abweichendes Verhalten – hervorgehoben. Auch
feministische Kritik lenkte ihren Fokus zunächst auf Frauen, vor allem
als Opfer. Eine umfassende feministische Strafrechtskritik muss aber
auch Männlichkeit/en in den Blick nehmen. Die kritische
Männlichkeitsforschung versteht die höhere Kriminalität von Männern
nicht nur als Ergebnis herrschender Männlichkeitskonzeptionen, sondern
auch als produktiven Bestandteil derselben. Insebondere der Diskurs über
die unterschiedliche Gewaltbereitschaft von Frauen und Männern wirkt
sich auch auf die Wahrnehmung von und den Umgang mit Personen aus, die
wegen Gewalttaten angezeigt und verurteilt werden. Während männliche
Gewalt normalisiert wird, wirkt weiblich Gewalt doppelt-deviant.
In diesem Workshop werden Denkansätze der Kritischen
Männlichkeitsforschung vorgestellt. Es soll gemeinsam diskutiert werden,
wie wir diese feministische Strafrechtskritik anwendbar machen könn
 
 
ab 19:00 Abendessen
ab 22:00 Party
 
 
Sonntag, 05.06.2016
9:00-11:00 Frühstück
11:00-14:00 Plenum
14:00-15:00 Mittagessen
15:00-17:00 Workshopphase 4
 
* Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (N.N.)
* Sexismus im Gericht (N.N.)

Burschenschaften – über die Ideologie und Ausrichtung der Korporierten

Nicht nur anhand des auf die Straße getragenen Nationalismus und der jüngsten Wahlerfolge der AfD wird es deutlich: konservatives und reaktionäres Gedankengut hat mal wieder Hochkonjunktur, Rassismus scheint von Tag zu Tag gesellschaftlich anerkannter. Um sich den Rechtsruck zu erklären, sind es oft nicht Burschis und Co, die als erstes in den kritischen Blick genommen werden. Dennoch wollen wir im Vortrag studentische Verbindungen als Teil eines rechten Hegemonieprojekts betrachten, denn reaktionärer Konservatismus ist nicht neu, sondern hat eine jahrhundertelange Tradition, welche in studentischen Bünden aufrechterhalten wurde. Zu Beginn wird der Vortrag einen Überblick über die Verbindungslandschaft geben und auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen Formen von studentischen Verbindungen eingehen. Daraufhin wird sich schwerpunktmäßig mit der Ideologie der Korporierten beschäftigt und anti-egalitäre Ausrichtung bishin zu völkischem Rassismus und Antifeminismus aufgezeigt.

Mittwoch 27.04.2016
Friedel 54, 19:00 Uhr
U8/U7 Hermannplatz
Es gibt dazu eine KüFa!

+++ Pressemitteilung +++

Zahlreiche Politische Organisationen und Medienschaffende kämpfen gemeinsam mit Student*innenvertretungen gegen Sexismus und Zensur. Solidarität lässt sich nicht brechen. Sie wächst.
 
Am 02.03.2016 um 11 Uhr veröffentlichen abermals zahlreiche politische Organisationen und Medienschaffende innerhalb eines erweiterten Zusammenschlusses „zensierte“ Zeitungsartikel gegen Sexismus und sogenannte „Pick-up-Artists“.

 

Diese Artikel waren zunächst in der Student*innenzeitung der Universität Frankfurt am Main publiziert worden und mussten nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aus dem Umlauf gezogen werden. Zur Begründung stellte das Gericht unter anderem fest, dass eine Student*innenschaft kein Recht habe, über einen Gegenstandsbereich zu berichten, der über die Hochschule hinausgehe. Als Protest gegen diese Einschränkung der politischen Handlungsfähigkeit von Student*innenschaften und als Zeichen der Solidarität veröffentlichten wenige Wochen später Student*innenvertretungen und -verbände in einem bundesweiten Zusammenschluss nun die zensierten Artikel erneut. Sie sind der Meinung, dass die Kritik an der Pick-up-Artist-Szene und Sexismus wichtig ist und selbstverständlich auch von Student*innen geleistet werden muss. Daraufhin ereilte die Student*innen eine Welle an Abmahnungen, die von einer privaten Medienrechtskanzlei ausging.
 
Davon lassen wir uns nicht einschüchtern, sondern antworten mit Solidarität und einem erweiterten Kreis an Unterstützer*innen. Es ist wichtig, öffentlich über die manipulativen und gewaltvollen Vorgehensweisen von Pick-up-Artists aufzuklären. Diese Kritik muss selbstverständlich auch Student*innenschaften möglich sein und darf nicht durch das rechtlich konstruierte sogenannte „Hochschulpolitische Mandat“ beschränkt werden. Die gerichtliche Trennung von Allgemein- und Hochschulpolitik ist willkürlich und daher unhaltbar. Diese Unterteilung basiert auf einer politischen Anschauung. Wenn Gerichte sich solche Entscheidungen anmaßen, urteilen sie de facto über politische Haltungen. Hochschulen sind Teil der Gesellschaft und Student*innen sind mit den gleichen Fragestellungen konfrontiert, wie in jedem anderen gesellschaftlichen Raum auch. Die Debatte um die „Pick-Up-Artist“-Szene ist somit ein weiterer Beweis dafür, dass Hochschule und Gesellschaft keine voneinander isolierten Bereiche sind.
 
Aus diesem Grund fordern wir nicht nur ein Ende sexualisierter Gewalt und von Sexismus, sondern werden auch weiterhin öffentlich dafür kämpfen.
 
Hintergrundinformation: Der Euphemismus „Pick-Up-Artist“ bezeichnet keine harmlose Freizeitbeschäftigung, sondern es handelt sich vielmehr explizit um psychische und physische Manipulationstechniken, die vorgeblich Durchsetzungsfähigkeit und Selbstsicherheit im Beruf und Alltag sichern sollen. Der „selbstsichere Mann“ wendet dann, gemäß der Erkenntnisse in den Seminaren, das Erlernte gegen Frauen* an. Dabei wird kein Widerstand, kein „Nein“, kein Desinteresse von Frauen* akzeptiert, sondern ignoriert. Dies führt so weit, dass Angehörige der Szene die Legalisierung von Vergewaltigungen und sexualisierter Gewalt fordern. Sensibilisierung und Aufklärung über diese Praktiken, das zugrundeliegende Frauen*bild und die dadurch entstehenden Gefahren für alle Frauen* und Mädchen* ist nicht nur an den Hochschulen dringend nötig.

 
Mehr unter http://www.fzs.de/extra/show/353994.html

+++ Pressemitteilung +++

Faire Asylverfahren statt Ausverkauf rechtsstaatlicher Prinzipien

 

Pressemitteilung, 12.02.2016

 

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte protestieren gegen die geplante weitere rechtswidrige Asylrechtsverschärfung

 

Am 01.02.2016 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vorgelegt, der am 19.02.2016 im Bundestag zur 1. Lesung ansteht. Dieser Entwurf ist neben dem Gesetzentwurf zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten (Algerien, Marokko, Tunesien) Teil des sogenannten Asylpakets II.

Wir protestieren als Anwältinnen und Anwälte auf das Schärfste gegen den aktuellen Gesetzesentwurf und fordern die Abgeordneten auf, dagegen zu stimmen. Seit Jahren und Jahrzehnten bearbeiten wir Mandate im Bereich des Aufenthalts – und Asylrechts. Der Gesetzgeber gibt aber mit dem nunmehr vorgelegten skandalösen Gesetzesentwurf einen Rahmen vor, in dem wir als Anwältinnen und Anwälte nicht mehr die Rechte unserer Mandantinnen und Mandanten vertreten können.
Dieser Gesetzesentwurf stellt einen traurigen Höhepunkt in einer verheerenden Rechtsentwicklung dar und ist endgültig nicht mehr rechtsstaatlich zu verantworten.

 

Fundamentaler Angriff auf die Rechtskultur, massive Entrechtung unserer Mandantinnen und Mandanten

 

Das Asylpaket I vom Herbst letzten Jahres und das nun zur Verabschiedung anstehende Asylpaket II sind ein fundamentaler Angriff auf die Rechtskultur dieses Landes. Anhörungsrechte im parlamentarischen Verfahren werden bis zur Unkenntlichkeit verkürzt. Eine sachliche Auseinandersetzung und Diskussion mit wird unmöglich. Bereits Ende Februar soll das Gesetz verabschiedet werden.
Weder das Asylpaket I noch das Asylpaket II führen zur einer Beschleunigung der Asylverfahren, ihrem angeblichen Hauptzweck. Dabei wäre eine Beschleunigung des Asylverfahren dringend notwendig wäre. Beide Asylpakete beschränken sich im Wesentlichen auf Symbolpolitik. Einer Symbolpolitik, die allerdings verheerende Auswirkungen hat. Das Asylpaket I hatte Ende 2015 die gerade erst 2014 erheblich gelockerte Residenzpflicht wieder massiv ausgeweitet. Es folgte die Wiedereinführung des Sachleistungsprinzips. Beides wird zu unzähligen Rechtsstreitigkeiten führen, von denen wir dachten, dass sie endgültig der Vergangenheit angehören würden. Künftig werden wir jede einzelne Verlassenserlaubnis, jede einzelne Windel und auch jeden Arztbesuch unserer Mandanten per Gericht durchsetzen müssen.
Der aktuelle Gesetzesentwurf verstößt sehenden Auges gegen verbindliche internationale Verträge und gegen höherrangiges europäisches Recht und führt zu massiver Entrechtung unserer Mandantinnen und Mandanten.
Noch zum 1.08.2015 in Kraft getretene Verbesserungen wie z.B. im Familiennachzug, nämlich die überfällige Angleichung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten an den Familiennachzug zu bezüglich Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, werden nun nicht nur rückgängig gemacht, sondern noch massiv verschärft.
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sind:

 

1. „beschleunigten Asylverfahren“. Für dieses neu eingeführte Verfahren ist eine Prüfungs- Rechtsmittel- und gerichtliche Entscheidungsfrist von jeweils nur einer Woche vorgesehen. Die Anhörungen sollen direkt in der Aufnahmeeinrichtung stattfinden.
Anwaltliche Vertretung wird auf Grund der Kürze der Fristen und vor allem der praktischen Unmöglichkeit die Aufnahmeeinrichtung überhaupt zu verlassen und Anwälte zu kontaktieren, in der Regel nicht gegeben sein. Zugleich werden die Gruppen, die von diesem beschleunigten Verfahren betroffen sind, willkürlich ausgeweitet und betreffen potentiell jeden Flüchtling, egal ob er aus Syrien, Eritrea oder Somalia kommt.
Das BVerfG hat festgestellt, dass das Asylrecht in besonderer Weise ein verfahrensabhängiges Recht ist. Ein entsprechend dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz gestaltetes beschleunigtes Asylverfahren nimmt den Betroffenen ihr Recht auf ein faires und unabhängiges Verfahren und ist zu streichen.

 

2. „Abschiebung trotz erheblicher Gesundheitsgefahren“. Fachärztliche Atteste, die Mandanten vorlegen und die nachvollziehbar an Hand gerichtlich vorgegebener Kriterien schwerste Gesundheitsgefährdungen belegen, sollen per Gesetz unbeachtlich sein u.a. mit der Begründung, sie seien „zu spät“ vorgelegt worden.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat 2015 festgestellt, dass mindestens die Hälfte der Flüchtlinge in Deutschland psychisch krank ist. Meistens leiden sie unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (40 bis 50 Prozent) oder unter einer Depression (50 Prozent). Beide Erkrankungen kommen häufig gemeinsam vor. Flüchtlinge, die an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) erkranken, sind oft suizidal. 40 Prozent von ihnen hatten bereits Pläne, sich das Leben zu nehmen oder haben sogar schon versucht, sich zu töten. Auch bei Flüchtlingskindern in Deutschland sind Erkrankungen aufgrund traumatischer Erlebnisse besonders häufig. Jedes fünfte von ihnen ist an einer PTBS erkrankt. In ihrer Stellungnahme stellt die Bundespsychotherapeutenkammer fest: „Die geplanten Regelungen diskriminieren gezielt psychisch kranke Menschen“
Flüchtlinge stehen vor vielen Hürden, bis es ihnen gelingt, die richtigen Ärzte/Therapeuten gefunden und das Sozialamt von einer Kostenübernahme überzeugt zu haben. Anerkannte Therapieeinrichtungen für Flüchtlinge verfügen über lange Wartezeiten. Zusätzliche Fristen im Gesetz einzubauen ist vor diesem Hintergrund perfide.
Die Regelung ist zu streichen, lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen sind stets in fairen Verfahren zu berücksichtigen.

 

3. „Aussetzung Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre“. Dies entbehrt jeglichen sachlichen Grundes, ist unmenschlich und offensichtlich rechtswidrig. Menschen, die nachweislich wegen Lebensgefahr nicht in ihre Heimat zurückkönnen, wird das Leben mit ihrer Kernfamilie verweigert. Begründet wird dies mit der Begrenzung des Zuzugs. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass es sich hier um reine Symbolpolitik handelt, die für die Betroffenen katastrophale Auswirkungen hat und direkt zu mehr Klagen bei den Verwaltungsgerichten führen wird. 1708 Afghanen hat das Bundesamt 2015 die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, 325 haben den subsidiären Schutz erhalten. 14.510 Iraker erhielten die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, 289 den subsidiären Schutzstatus. Insgesamt stehen 137.136 Personen mit Flüchtlingseigenschaft 1707 Personen mit subsidiärem Schutzstatus gegenüber.3 Die Regelung stellt nicht nur keine Asylverfahrensbeschleunigung dar, sie ist integrationspolitischer Unsinn und ein nicht gerechtfertigter Eingriff in Art. 6 des Grundgesetztes, Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der UN-Kinderrechtskonvention.

 

Insgesamt ist der Gesetzesentwurf ein entschieden abzulehnender Versuch, immer mehr Sondervorschriften, Sonderbehandlungen und auch Rechtsausschlüsse für willkürlich gewählte Flüchtlingsgruppen zu etablieren.
Der Ausschuss Ausländer – und Asylrecht des Deutschen Anwaltsvereins hat ausführlich die bestehenden Umsetzungsdefizite in Hinblick auf geltendes europäisches Recht in Deutschland dokumentiert.
Wir fordern die Bundesregierung auf, die Vorgaben der Asylverfahrensrichtlinie, der Europäischen Grundrechtecharter und der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie internationaler Menschenrechtsabkommen einzuhalten und umzusetzen.

 

Dies bedeutet insbesondere:

umgehende Registrierung von Asylanträgen;
menschenwürdige Unterbringung und Zugang zu Sozialleistungen;
effektive Umsetzung der besonderen staatlichen Schutzpflichten für Minderjährige und besonders Schutzbedürftige;
Wir haben uns als Anwälte, unabhängiges Organ der Rechtspflege schon im Dezember 2015 veranlasst gesehen, eine Kundgebung vor der SPD Zentrale am Oberanger in München abzuhalten.
Wir haben für unsere Aktion breite Unterstützung erhalten, insbesondere von verschiedenen Therapeuten- und Ärzteorganisationen, IppNW, Refugio München e.V., Pro Asyl u.a.

 

Wir, die KJ* der FU Berlin unterstützen die Aktion „Jurist*Innen gegen Asylrechtsverschärfung“

1. geplante Aktion:

Donnerstag, den 18. Februar 2016
um 13 Uhr
vor dem Verwaltungsgericht in der Kirchstraße
(in Moabit, S-Bhf. Bellevue, U-Bhf. Turmstraße)

Buchvorstellung: In guter Gesellschaft? Geschlecht, Schuld und Abwehr in der Berichterstattung über Beate Zschäpe

Der NSU-Prozess scheint auf sein Ende zuzugehen. Eine gesellschaftliche
Auseinandersetzung mit den rassistischen Strukturen, in denen der NSU
hat agieren können, hat noch kaum begonnen. Charlie Kaufhold analysiert
in ihrem Buch die Zeitungsberichterstattung über die Hauptangeklagte im
Münchner NSU-Prozess Beate Zschäpe aus Genderperspektive. Dabei geht sie
der Frage nach, wie die stark vergeschlechtlichten Darstellungsweisen
von Zschäpe historisch und politisch zu erklären sind. Die zentrale
These hierzu ist: Die Dominanzgesellschaft erhält durch die
vergeschlechtlichte Berichterstattung über Zschäpe die Möglichkeit, sich
nicht mit eigenen (rassistischen) Strukturen beschäftigen zu müssen. Und
das hat historische Vorläufer…

 

Eine putzige Diddl-Maus mit rosa Hauspuschen (Süddeutsche Zeitung) oder
ein Teufel, der sich zu Prozessbeginn schick gemacht hatte
(Bild-Zeitung) – in der Berichterstattung über Beate Zschäpe gibt es
wenig Erkenntnis über ihre Rolle im NSU. Das einzige, was gesichert
scheint, ist: Zschäpe ist eine Frau, und das ist relevant. In diesem
Buch werden erstens anhand eines repräsentativen Ausschnitts der
Zeitungsberichterstattung die Darstellungsweisen von Zschäpe –
insbesondere in Hinblick auf Geschlecht – genau betrachtet. Zweitens
wird der Frage nachgegangen, wie diese spezifische Form der
Berichterstattung historisch und politisch zu verstehen ist. Dazu werden
Verbindungslinien zu dem Umgang mit TäterInnenschaft und Schuld in
Anschluss an den Nationalsozialismus gezogen und der Blick auf die
Dominanzgesellschaft gerichtet. Diese erhält durch die
vergeschlechtlichte Berichterstattung über Zschäpe die Möglichkeit, sich
nicht mit eigenen (rassistischen) Strukturen beschäftigen zu müssen.

 

Wann: Mittwoch 27.01.2016, Start 19:00
Wo: Friedel 54, Friedelstraße 54 12047 Berlin (U8/U7 Hermannplatz)

Es gibt dazu eine KüFa!

15.10.2015: Ersti-Kneipenabend

tom_iggyEs ist Donnerstag Abend am Semesteranfang und was gibt es da schöneres als sich mit netten Leuten in der Kneipe zu treffen?! Nach unserer Ansicht gibt es da nichts und deshalb sitzen wir am Donnerstag, 15. Oktober ab 20 Uhr im schönen Südblock am noch schöneren Kotti in Neukölln (Admiralstr.1-2, U8 Kottbusser Tor).
Wer mit uns gemütlich etwas trinken, uns und andere Erstis kennen lernen, Fragen stellen, diskutieren oder mehr über den Fachbereich, das Studium oder den politischen Umgang mit dem Recht erfahren möchte, komme einfach vorbei! Wir freuen uns auf Besuch.

Eure Kritischen Jurist*innen

Kleine schwarze Fische – Küçük kara balıklar (2014 – 80min.) (türkisch mit englischen Untertiteln / turkish with english subtitles)

[Deu] Wieder gibt es in der Türkei Pogrome gegen Kurd*innen, die Armee verhängt Ausgangssperren und rückt in die kurdisch besetzten/autonomen Gebiete vor. Viele fühlen sich an die 90er Jahre erinnert, als der Türkische Staat massiv und vollkommen ohne Kompromisse gegen die kurdische Befreiungsbewegung vorging. Wie es zu dieser Zeit war, als Kind im Osten der Türkei aufzuwachsen, versucht diese Dokumentation zu erzählen und gibt dabei einen tiefen und persönlichen Einblick anhand der Geschichte von 21 Personen.

 

[Türk] Çocukluğunu Güneydoğu’da, cehennemin tam ortasında geçirmiş ve geçirmekte olan 21 kişinin tanıklıkları üzerine kurulu filmde 1990’larda, 2000’lerde ve 2010’larda çocukluklarını yaşayamayanların hikâyeleri anlatılmakta. Ama asıl önemlisi, izleyiciyi Kürt toplumuna bir çocuğun yanı başından bakmaya zorlaması.

 

[Eng] The film tells the story of 21 people who spent their childhoods in South-Eastern Turkey and who witnessed the life in the middle of hell. This is the story of the kids living in 1990’s 2000’S and 2010’s who had no childhood. Most importantly this film makes the audience see the Kurdish society through the eyes of a child.

 

There wil be Vokue/Küfa after the film.
When: Wednesday 23.09, Start 20.00
Where: Friedel 54, Friedelstraße 54 12047 Berlin (U8/U7 Hermannplatz)

Veranstaltung zu ungesühnten NS-Verbrechen in Griechenland und Entschädigungen für deren Opfer gleichzeitig: Semesterabschlusstresen

Die „Kritischen Jurist*innen der FU Berlin“ laden ein zu Infoveranstaltung und Diskussion mit dem Arbeitskreis Distomo. Der AK-Distomo setzt sich für die Entschädigung von griechischen NS-Opfern im 2. Weltkrieg ein, insbesondere derer, die 1944 in Distomo von deutschen Militäreinheiten massakriert wurden. Er will so die bis heute währende juristische und politische Untätigkeit der Nachkriegs-BRD in Bezug auf die Aufarbeitung der Verbrechen durchbrechen. Bei der Veranstaltung soll es vor allem um den aktuellen Stand des Streits gehen und um die Möglichkeiten, rechtliche Instrumente im politischen Kampf zu verwenden.
Dazu gibt’s den üblichen, duften Tresen der Kritischen Jurist*innen! Das alles am Mittwoch, 22. Juli 2015 um 20:00 Uhr in den Räumen des Akazienvereins e.V. in der Friedelstraße 54 (Nähe Hermannplatz).

FU Berlin wird umbenannt!

Die FU wird zur Marktorientierten Universität Berlin:

www.youtube.com/watch?v=HPN2T0PgDRM

 

BAKJ-Sommerkongress 2015: „recht:rassistisch“

Hiermit möchten wir allen Interssierten Menschen ganz herzlich zu unserem BAKJ Sommerkongress „recht:rassistisch“ einladen. Der Kongress findet vom 12-14 Juni in Berlin im Mehringhof statt.

Alle Infos zu Programm, Anfahrt usw. findet ihr auf der extra eingerichtet Homepage.

www.rechtrassistisch.de

 

Wir freuen uns auf euch!

NS-Reader

Ns-Reader_CoverIm Zuge des BAKJ Kongresses:“recht:rassistisch“ vom 12-14 Juni 2015, haben die kritischen Jurist_innen gemeinsam mit weiteren Personen einen Reader zu NS-Recht verfasst. In diesem Reader werden einzelne rechtlichen Themen, Personen und Gesetze während des Nationalsozialismus kritisch betrachtet und deren Auswirkungen auf die heutige Zeit dargestellt. Der Reader versteht sich als kontinuierliches Projekt, welches von allen Interessierten Personen getragen wird.

 

 

 

Hier geht es zur kompletten 1. Ausgabe: NS-Reader

 

 

akj-Soliparty 2015: Freitag, 27.3.15 ab 22 Uhr in der K9

party2015_web
*links vor Recht*
– dringend tanzverdächtig – Freitag, den 27. März 2015, ab 22.00 im Café Größenwahn und auf dem
Dancefloor Leichtsinn in der K9 Kinzigstraße 9 (U-Bahnhof Samariterstraße)

 

Zaster für den akj-berlin und Solitresen für die Kritischen Jurist_innen FU Praxisorientierte Rechts- und Repressionskritk ist tanzbar. Vom Schreibtisch auf die Straße auf den Dancefloor.

 

Ausgelassene Tanzmoves zu kurzweiligen Sounds. Kritik macht Arbeit kostet Geld. Spaß haben und Asche schaufeln für Demo- und Prozessbeobachtung, für Rechtskritik vom Podium, auf Papier, im Netz und aus der Masse, auf Seminaren in der Uni und unterwegs. Solitresen für die quer- und queergepolten Jurist_innen der Stadt.

 

Live Act: Make a Move Band (Improvised Dance Craze)

DJ’anes:

Team RamRod – 80s Deluxe/ All-TimeFavs

Burek 3000 – Balkan/Klezmer

Hannasy – Techno

 

Eintritt: alles ab 3 Euro

Bierpreise: sind trotzdem moderat

Cocktailpreise/Schnapspreise: Sind Solisache!

Wer kontrolliert die Polizei?

Seit fast zwei Jahrzehnten empfehlen internationale
Menschenrechtsgremien Deutschland die Einrichtung von unabhängigen Stellen zur Untersuchung von Beschwerden gegen mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der
Polizei, wie es sie in zahlreichen anderen Staaten schon länger gibt. Hintergrund dieser Empfehlungen ist die menschenrechtliche Verpflichtung, Betroffenen ein Recht auf wirksame Beschwerde zu garantieren und sicherzustellen, dass entsprechende Vorwürfe unabhängig, angemessen, unverzüglich und öffentlich überprüfbar untersucht werden und Betroffene im Verfahren beteiligt werden. Eric Töpfer liefert einen Überblick über die Diskussion zu „Polizei-Beschwerdestellen“ und den aktuellen Stand der
Entwicklung in Deutschland und diskutiert Eckpunkte für ihre Ausgestaltung.

Außerdem laden die „kritischen jurist_innen“ ein zu Küfa & Tresen. Das alles am Mittwoch, 25. März 2015 um 19:00 Uhr in den Räumen des Akazienvereins e.V. in der Friedelstraße 54 (Nähe Hermannplatz)

Politische Justiz in Deutschland 1917-1935: Der Fall Werner Scholem

Veranstaltung der Kritischen Jurist_innen am 28. Januar 2015, 20.00 Uhr in den Räumen des Akazie e.V., Friedelstr. 54scholem

 

Werner Scholem, geboren 1895 in Berlin, hatte als junger Sozialist im Kaiserreich seinen ersten Kontakt mit der Justiz: an „Kaisers Geburtstag“ demonstrierte er in Uniform gegen den Weltkrieg, entging knapp einer Verurteilung wegen Landesverrat, verbrachte jedoch wegen „Majestätsbeleidigung“ 10 Monate in Haft. Die Erfahrung prägte sein Leben. Er trat 1920 zur KPD über und von nun an blieb die „Politische Abteilung Ia“ der Berliner Polizei eine ständige Begleitung in Scholems Leben: Als Redakteur der „Roten Fahne“ musste er sich 1921 wegen eines Zeitungsartikels einem Verfahren wegen Hoch- und Landesverrat stellen, flüchtete ins Ausland und wurde schließlich wegen Mangel an Beweisen freigesprochen. Im Jahr 1924 kam ein weiteres Hochverratsverfahren hinzu, dass 1928 nur durch eine Generalamnestie niedergeschlagen wurde. Scholems letzter Prozess folgte 1935 vor dem NS-Volksgerichtshof, ebenfalls ein Hochverratsprozess. Dieser endete mit einer Überraschung: Freispruch! Dennoch verbrachte Scholem den Rest seines Lebens als „Schutzhäftling“ im KZ, wo er 1940 ermordet wurde.

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Workshopreihe zum Sexualstrafrecht

Diesen Januar laden wir alle Interessierten dazu ein, sich während 3 Workshops mit dem Thema Sexualstrafrecht auseinanderzusetzen.

Alle Workshops finden am Jura Fachbereich der FU Berlin, Boltzmannstraße 3, 14195 Berlin, statt
Termine:

19.1.2014: 10-13 Uhr Raum 2202

27.1.2014: 15-18 Uhr Raum 4404

28.1.2014: ab 14 Uhr raum 2216


● Zunächst möchten wir uns am 19. Januar unter Leitung von Dr. Anja Schmidt, Uni Leipzig, dem Thema Sexualstrafrecht nähern. Nach einer allgemeinen Einführung in das Thema, werden wir uns mittels einer Urteilsanalyse mit der Strafbarkeit männlicher Homosexualität befassen. Die dritte Stunde des Workshops wird dem Thema Pornographie und deren strafrechtlicher Behandlung gewidmet sein.

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Sommerkongress des Bundesarbeitskreises Kritischer Juragruppen (BAKJ) vom 12. – 14. Juni 2015 in Berlin

Das Recht als Regierungstechnik stützt bestehende Machtverhältnisse und -strukturen. Wir wollen uns auf dem nächsten BAKJ-Sommerkongress – vor dem Hintergrund von Asylrechtsverschärfung, NSU-Prozess, Forderungen nach Deutschpflicht am Küchentisch, Sarrazin in Bestsellerlisten und sich ausweitenden Protesten „besorgter Bürger_innen“ und „Pegida“ gegen Asylunterkünfte und vermeintliche Islamisierung – einer dieser Machtstrukturen widmen: dem gesellschaftlichen Rassismus – und seinem Verhältnis zum Recht.

 

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Pressemitteilung der Kritischen Jurist*innen der FU Berlin

VG Münster äußert Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Einstufung Serbiens als
sicheren Herkunftsstaat

Das Verwaltungsgericht (VG) Münster hat am 27. November 2014 im Zusammenhang mit
dem am 6.11.2014 in Kraft getretenen Bundesgesetz vom 31. Oktober 2014, das unter
anderem Serbien als sogenannten sicheren Herkunftsstaat eingestuft hat und dessen
Verhinderung durch die politischen Entscheidungsträger_innen im Bundesrat wir per
Pressemitteilung vom 21.08.2014 [1] gefordert hatten, dem Eilantrag einer asylsuchenden
serbischen Familie stattgegeben.
Die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Androhung ihrer Abschiebung angeordnet,
da Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestehen, die im Eilverfahren nicht
ausgeräumt werden konnten.[2]
Bei der heute in Münster wohnhaften, serbischen Familie handelt es sich um Angehörige der
„Volksgruppe“ der Roma, deren Antrag auf Anerkennung des Asylstatus vom Juli 2014 im
Oktober 2014 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit einer
Abschiebungsandrohung auf Grund des neuen Gesetzes als offensichtlich unbegründet gem. §
29a Abs. 1 AsylVfG i.S.d. Art. 16a Abs. 3 Satz 1 GG abgelehnt wurde.
Laut VG Münster sei es weder erkennbar, ob der Gesetzgeber (I) die gesetzlichen Regelungen
und deren Anwendung in Serbien hinreichend berücksichtigt hat, noch, dass er (II) die
Entscheidungspraxis der deutschen Verwaltungsgerichte in die Gesetzesbegründung
einbezogen hat.
Im anhängigen Klageverfahren soll geklärt werden, ob das Gesetz wegen Zweifeln an seiner
Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen der konkreten
Normenkontrolle gem. Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG vorgelegt wird.

 

(I) Die Zweifel begründen sich vor allem auf der im Gesetzgebungsverfahren nicht
hinreichenden Betrachtung der geänderten serbischen Ausreisebestimmungen, die die
Ausreise mit der Absicht, Asyl zu beantragen, unter bestimmten Umständen unter Strafe
stellt [3], und ihrer Anwendung, insbesondere auf „Volkszugehörige“ der Roma.
Diese Ausreisebeschränkungen werden in der Gesetzesbegründung nicht erwähnt, obwohl
Ausführungen über ihre Problematik dem Innenausschuss des Bundestages im
Gesetzgebungsverfahren bereits im Juni 2014 vorlagen. Zudem könne das Auswärtige Amt
„weder eine verbindliche Aussage dazu treffen, mit welcher Absicht die aktuellen serbischen
Ausreisebeschränkungen beschlossen worden sind, noch wie diese Bestimmungen zur
Anwendung gelangen“.

 

(II) Der Gesetzgeber kann „zur Abrundung und Kontrolle des gefundenen Ergebnisses“ im
Gesetzgebungsverfahren außerdem die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) sowie der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bzgl. der
Anerkennung von Asylbewerber_innen aus dem jeweiligen Land heranziehen. Allerdings
haben die Regierungsfraktionen laut Gesetzesbegründung lediglich die Anerkennungsquoten
des der Regierung selbst unterstehenden BAMF berücksichtigt, die Entscheidungspraxis der
Verwaltungsgerichte jedoch vernachlässigt.
Zudem hat Dr. Manfred Schmidt, Präsident des BAMF, den Innenausschuss des Bundestages
offensichtlich über die Entscheidungspraxis getäuscht, indem er von einer „Sonderrolle“ des
VG Stuttgart sprach, das zwei Asylklagen entsprochen habe. Nach telefonisch eingeholter
Auskunft der entscheidenden Kammer handelt es sich aber um mehrere erfolgreiche Klagen.
Zusätzlich verschwieg er, dass bereits im Mai 2014 eine Beweisaufnahme zur Situation unter
anderem der Roma in Serbien beschlossen worden war und diese noch nicht abgeschlossen
ist.

 

Wir sind erleichtert über den Beschluss des VG Münster, der die von uns schon angemahnte
mangelhafte Auseinandersetzung der Bundesregierung mit der tatsächlichen Situation der
Roma in Serbien rügt. Dass dem Innenausschuss vorliegende Informationen, die der
Erklärung Serbiens zu einem sog. sicheren Herkunftsland widersprechen, in der
Gesetzesbegründung nicht berücksichtigt wurden, zeugt von der immer wieder zu Tage
tretenden Willkür der Bundesregierung bei der Bewertung von Menschenrechtsfragen, die in
diesem Fall insbesondere darauf abzielt, den latenten bis offenen Rassismus in der deutschen
Gesellschaft, v.a. ihrer Stammwählerschaft, zu bedienen.
Die dreiste, aber offensichtlich willkommene Täuschung des Innenausschusses durch den
Präsidenten des BAMF schließt zudem nicht aus, dass auch dieses Interesse an erleichterten
Abschiebebedingungen hat und nicht um eine objektive Bewertung insbesondere der
Menschenrechtslage der Roma in Serbien bemüht ist. Darüber hinaus stellt die Aussage des
Auswärtigen Amtes über mangelnde Kenntnisse von für Asylfragen wichtigen serbischen
Gesetzen und ihrer Anwendung dessen Kompetenz in Frage.

 

Wir fordern deshalb von der Bundesregierung, es nicht auf eine mögliche Entscheidung aus
Karlsruhe ankommen zu lassen, sondern das Gesetz zur Einstufung Serbiens, Mazedoniens
und Bosnien-Herzegowinas als sichere Herkunftsstaaten rückgängig zu machen und in
Zukunft eine menschenfreundliche Asylpolitik zu betreiben, die unserer Geschichte und den
Verpflichtungen, die unser wirtschaftlicher Wohlstand mit sich bringt, gerecht werden.

 

1 http://www.rechtskritik.de/
2 Az.: 4 L 867/14.A – rechtskräftig;
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_muenster/j2014/4_L_867_14_A_Beschluss_20141127.html
3 www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/Serbien_kein_sicherer_Herkunftsstaat.pdf

 

Kristina Tiek,
Sprecherin der Kritischen Jurist*innen an der FU Berlin

Informationen zum Klausurenkurs UniRep

Zu Eurer Information hier die Hinweise eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters der UniRep-AG

„Der Examensklausurenkurs ist ein Präsenzkurs, in dem die Klausurlösung möglichst unter Examensbedingungen erfolgen soll. Das bedeutet, dass die Klausuren handschriftlich abgefasst werden und von 9 bis 14 Uhr in den Hörsälen I und II und nicht am heimischen Schreibtisch. Durch Beschluss der Arbeitsgruppe UniRep vom 10. Juli 2013 können Ausnahmegenehmigungen für eine spätere Abgabe der Klausuren aus zwei Gründen erteilt werden: Zum einen dann, wenn die Kinderbetreuung (oder Betreuung zu pflegender naher Angehöriger) am jeweiligen Samstag nicht gesichert ist. Zum anderen ist eine spätere Abgabe dann möglich, wenn die Studierenden einer beruflichen Nebentätigkeit nachgehen, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes dient. Es muss dann durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden, dass der Dienst samstags zur Klausurzeit stattfindet. Eine Ausnahmegenehmigung, damit Hobbys oder anderen freiwilligen Veranstaltungen nachgegangen werden kann, wird nicht erteilt. Da es sich um Ausnahmeregelungen handelt, werden diese eng verstanden.

Im Falle einer Ausnahmegenehmigung ist die Klausur am Montag Morgen um 10 Uhr im UniRep-Büro abzugeben oder – wenn dieses nicht besetzt sein sollte – im Hausbriefkasten einzuwerfen. Klausuren, die später abgegeben werden, werden nicht, auch nicht ausnahmsweise aus Kulanz, korrigiert. Da die Korrektoren gelegentlich alle schon am Samstag die Klausuren abholen, ist die Klausur zusätzlich (!) bis 10 Uhr am Montag Morgen an den zuständigen UniRep-Mitarbeiter eingescannt als E-Mail-Anhang zuzusenden, damit eine einfache Weiterleitung möglich ist. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, damit die Klausur korrigiert wird.“

Zur Vereinfachung der Beantragung findet Ihr hier einen Musterantrag (antrag_unirep), den Ihr nach Belieben verwenden könnt (Unzutreffendes in dem Schreiben löschen).

Viel Erfolg bei der Examensvorbereitung!
Eure Kritischen Jurist_innen

Der Streit, Aktuelle Ausgabe Oktober 2014

 Schwerpunkt NSU – ein Fazit

Der StreiT - 2014

Der neue StreiT ist da. Diesmal mit dem Schwerpunkt NSU. Im Juli diesen Jahres haben die kritischen Jurist_innen für 3 Tage den Prozess besucht und ihre Eindrücke niedergeschrieben, dazu noch ein Medienrevue, sowie andere spannende Artikel, zum Schwerpunktthema. Weiterhin noch ein Interview mit dem Aktivisten Turgay Ulu, sowie neues vom Fachbereich Jura und Berichte „aus dem Gericht“. Viel Spaß beim Lesen.

 

 

Hier gehts zur aktuellen Auflage als pdf streit_1_2014.

NSU Prozess – Ein Zwischenfazit

Seit knapp 1 1/2 Jahren findet vor dem OLG München der Prozess um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) statt. Während die Bundesanwaltschaft und der überwiegende Teil der Presselandschaft das „Terror-Trio“ als die Haupttäter des NSU ausmachen und dabei insbesondere die Verstrickungen der deutschen Sicherheitsbehörden ignorieren, kämpfen die Nebenklagevertreter_innen um eine vollständige Aufklärung des NSU-Komplexes.
Doch welche Strategie verfolgen die Angeklagten selbst und welche die Bundesanwaltschaft? Wie verhalten sich das Gericht und die Nebenklage im Prozess?

Die kritischen Jurist_innen der FU versuchen mit einer Nebenklageanwältin und einer Person von NSU-Watch genau diesen Fragen auf den Grund zu gehen.

Die Veranstaltung findet Mittwoch den 22.10 ab 19.30 in der Friedelstraße 54 (U7/U8 Hermannplatz) statt.

16. Oktober 2014: Kneipenabend

Wer mit uns gemütlich etwas trinken, uns und andere Erstis kennen lernen, Fragen stellen, diskutieren oder mehr über den Fachbereich, das Studium oder den politischen Umgang mit dem Recht erfahren möchte, komme einfach vorbei! Wir freuen uns auf Besuch.

Donnerstag, 16.10. um 20h in m Laidak (Boddinstr. 42-43, U8 Boddinstraße)

Ringvorlesung am FB WiWiss

Die VWL ist vielfältig: Postkeynesianismus, Marxismus, die Österreichische Schule, Evolutions- und Ökologische Ökonomik. Das Ziel dieses Kurses ist es, diese und weitere heterodoxe Denkschulen der Ökonomik durch wöchentlich wechselnde ReferentInnen vorzustellen. In anschließenden interaktiven Übungen werden aktuelle Kontroversen wie die Finanzkrise, Alternativen zum BIP, Ungleichheit, Wirtschaftsethik und Kapitalverkehrskontrollen diskutiert.

Die Ringvorlesung findet Donnerstags von 14-18h statt mit Referent*innen und Profs verschiedener Unis und Thinktanks. Mehr Infos gibt es hier

Friedel 54 Soliparty am 27.9 im Syndikat

Trinkt mit uns, lacht mit uns, tanzt mit uns!

Die Kollektivist_innen aus der Friedelstraße feiern wieder eine ihrer berüchtigten Solidaritäts-Sausen, auch wenn der Grund wie so oft ein eher kläglicher ist.

Anfang Juni hielten es drei halbstarke Zivibullen für eine gute Idee, eine Eskalation in unserem Kiez zu provozieren. Der Abend begann mit dem Abfotografieren von Menschen vor der Friedel54 und endete mit einem Großaufgebot der Berliner Einsatzhundertschaften und einer Razzia in unseren Räumen. So haben wir es zwar ohne große Mühen in die überregionale Presse geschafft und konnten etliche Sympathien in der Nachbarschaft dazugewinnen oder weiter stärken, doch droht nun auch ein juristisches Nachspiel. Die ersten Briefe vom LKA trudelten mittlerweile ein und es wäre doch ärgerlich, wenn die Betroffenen am Ende allein auf den Kosten sitzen bleiben würden.
Schon am frühen Abend genießen wir gemeinsam beim ersten Pfeffi den Klassiker „Krieg der Welten – Chaostage ´95“ und laden auch hierzu herzlich ein. Kinobeginn gibt’s zeitnah im Online-Stressi!
Die Kristischen Jurist_innen übernehmen den Ausschank schmackhafter Cocktails und verschiedene DJ_anes werden uns durch die Nacht begleiten. Und wie immer freuen sich auch die Kicker- und Flipper-Automaten über eine rege Abnutzung!

Die Party findet am 27.9 ab 20.00 Uhr im Syndikat (Weisestraße 56/U Bahnhof Boddinstraße) statt. Mehr Infos gibts hier

Pressemitteilung „Oury Jalloh“

BGH bestätigt Urteil des LG Magdeburg zum Tod von Oury Jalloh

Es ist das traurige Ende eines jahrelangen Verfahrens vor verschiedenen Strafgerichten, das zur Aufklärung der Umstände des Todes von Oury Jalloh beitragen sollte. Nun hat der BGH in seinem Urteil vom 04.09.2014 entschieden, die Revisionsanträge von Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage zu verwerfen und damit einen vorläufigen Schlussstrich zu ziehen unter die strafrechtliche Suche nach den wahren Geschehnissen am 07.01.2005 (4 StR 473/13). An diesem Tag starb Oury Jalloh, der aus Sierra Leone kommend in Deutschland Asyl beantragt hatte, in der Zelle Nr. 5 des Polizeireviers Dessau. Als Todesursache wurde später ein Hitzeschock durch Einatmen heißer Luft angeführt.

Hier geht es zur vollen Pressemitteillung.

Die Pressemitteilung des BGH findet ihr hier.

Pressemitteilung zu sog. „Sicheren Drittstaaten“

Pressemitteilung der Kritischen Jurist*innen und des Refugee Unistreik an der FU Berlin

Studierende fordern Abgeordnete auf, Verantwortung zu übernehmen

Berlin, den 21.08.2014

In einer gemeinsamen Stellungnahme forderten am 21.08.2014 die Kritischen Jurist*innen und der Refugee Unistreik an der Freien Universität Berlin politische Entscheidungsträger_innen der Länderparlamente auf, sich in der anstehenden Abstimmung im Bundesrat über die Verschärfung des Asylrechts der Tragweite ihrer Entscheidung bewusst zu sein und angesichts der dürftigen Gesetzesbegründung der Bundesregierung Verantwortung zu übernehmen und das Gesetz (in letzter Instanz) zu verhindern.

Hintergrund ist die am 19. September anstehende Abstimmung im Bundesrat über einen vor der Sommerpause im Bundestag per Eilverfahren verabschiedeten Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Dieser sieht unter anderem vor, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Mazedonien zu sogenannten „Sicheren Herkunftsstaaten“ im Sinne des Art. 16a Abs. III GG zu erklären. Mit dieser Erklärung geht für die betroffenen Antragssteller_innen eine erhebliche Einschränkung des Grundrechts auf Asyl einher: Für ihre Anträge wird vermutet, dass sie in den jeweiligen Herkunftsstaaten weder politischer Verfolgung noch unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung oder Behandlung ausgesetzt sind. Diese Vermutung hat automatisch eine Ablehnung des Antrags als „offensichtlich unbegründet“ zur Folge, wenn es den Asylsuchenden nicht gelingt, sie mit eigens beizubringenden Beweisen zu widerlegen. Angesichts der kurzen Fristen zur Beweiserhebung dürfte dies Menschen auf der Flucht, die oftmals mit traumatischen Erlebnissen verbunden ist, die kaum Erfahrung mit den Verfahrensvorgängen oder gar juristischen Beistand haben, nur in den seltensten Fällen gelingen.

Aufgrund der drastischen Auswirkungen auf das Grundrecht auf Asyl, die eine solche Einstufung als „Sichere Herkunftsstaaten“ hat, ist die Gesetzgebung hierbei zu besonderer Sorgfalt verpflichtet. Dieser Sorgfaltspflicht wird die Begründung, die die Bundesregierung für ihr Gesetzesvorhaben liefert, aber bei weitem nicht gerecht. Dies betrifft zunächst die Methodik: Die Bundesregierung begnügt sich mit einer äußerst knappen Darstellung der Menschenrechtslage in den betroffenen Ländern und stützt sich dabei in stark selektiver Art und Weise auf nur wenige Berichte regierungsnaher Institutionen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung ist – trotz gegenteiliger Beteuerungen – nicht erkennbar. So stellt Kristina Tiek, Sprecherin der Kritischen Jurist*innen, fest: „Die Bundesregierung ignoriert eine Fülle an verfügbaren Berichten, die sich teilweise sehr umfangreich und differenziert mit der Menschenrechtslage in den jeweiligen Ländern auseinander gesetzt haben.

Den inhaltlichen Schwerpunkt der Gesetzesbegründung bildet die Untersuchung der Rechtslage der jeweiligen Länder und die Frage, ob dort staatliche Verfolgung oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung vorliegen. Außen vor bleibt dabei einerseits eine Auseinandersetzung mit nicht-staatlicher Verfolgung, deren Verhinderung ebenso zum staatlichen Schutzauftrag gehört und folglich Verfolgung begründen kann. Andererseits genügt die der Begründung zugrunde gelegte Verfolgungsdefinition weder den europa- noch nationalrechtlichen und Rechtsprechungsvorgaben. Die Frage nach der Rechtsanwendung, nach den Möglichkeiten zur Durchsetzung gerade von Minderheitenrechten wird zwar von der Bundesregierung gestellt, eine Auseinandersetzung ist aber auch hier nicht ausreichend feststellbar: An vielen Stellen erfolgt lediglich ein Verweis auf die Unterzeichnung völkerrechtlicher Verträge zum Schutz der Menschenrechte aber kein Wort zu ihrer effektiven Umsetzung. Auch ist nicht nachvollziehbar, wie die lückenhaft ermittelten Erkenntnisse schließlich in der Bewertung der Sicherheitslage berücksichtigt werden.

Nach ausführlicher Beschäftigung mit dem zur Verfügung stehenden Material, kommen die Kritischen Jurist*innen und der Refugee Unistreik an der Freien Universität Berlin zu einer anderen Einschätzung als die Bundesregierung: Aufgrund der Fülle gesellschaftlicher Ausschlüsse und Diskriminierungen, dem mangelhaften Schutz vor verbalen und physischen Attacken, akuter Armut und Benachteiligung, vor allem von Angehörigen von Minderheiten in allen drei Ländern können sowohl (kumulative) Verfolgungssituationen als auch unmenschliche Behandlungen oder Bestrafungen nicht ausgeschlossen werden. Bei der Einschätzung der Menschenrechtssituation in allen drei Ländern wird deutlich, dass es der Bundesregierung an einer fundierten Auseinandersetzung mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben mangelt, was vorliegend zu einer Einschränkung des Schutzstandards vor allem für Menschen der Rom_nija-Minderheit und der LGBT-Community führt.

Was sich an dem kritisierten Gesetzesvorhaben zeigt ist einerseits, dass der Gesetzgeber den ihm eingeräumten Handlungsspielraum in Fragen der Auswahl und Wertung der Entscheidungsgrundlagen durch methodische und inhaltliche Mängel überschritten hat. Andererseits wird die Gefahr deutlich, die von einer pauschalen Bestimmung von Staaten als „sicher“ ausgeht, insbesondere für strukturell diskriminierte Minderheiten, die bei einer solchen Pauschalisierung ignoriert werden, aber auch für den grundgesetzlichen Asylstandard. Angesichts der Bedeutung des Grundrechts auf Asyl und der historischen Verantwortung Deutschlands, vor allem gegenüber Minderheiten, fordern die beiden Hochschulgruppen daher die zuständigen Entscheidungsträger_innen im Bundesrat auf, das Gesetzesvorhaben zu stoppen und sich für die Wahrung des Asylrechts einzusetzen.

Workshop: Queeres Familienrecht II

Der zweite Workshop mit dem Thema:“Queeres Familienrecht“ findet am 13.6 von 14 bis 18 Uhr in Raum 4404 (Bo3) statt.

BAKJ Kongress in Frankfurt

Der nächste Kongress des Bundesarbeitskreises kritischer Juragruppen mit dem Schwerpunkt „Recht auf Stadt“ findet vom 20-22 Juni in Frankfurt statt.

Im Mai 1968 legte ein Generalstreik den französischen Staat lahm und zwang einen Teil der Regierung Charles de Gaulles zur Flucht nach Deutschland. Inmitten dieser Unruhen erschien das Buch Le droit à la ville des französischen Philosophen Henri Lefebvre, der darin die Idee eines Rechts auf Stadt entwickelte. Für Lefebvre stellte dieses Recht keine vorrangig juristische Kategorie dar, sondern einen sozialen Anspruch von Menschen, an allen Fragen des städtischen Lebens teilzuhaben und urbane Ressourcen kollektiv zu nutzen…

Den gesamten Ankündigungstext, sowie weitere Informationen zum Kongress findet ihr hier .

Zur Homepage vom AKJ Frankfurt gehts lang .

Remember Mahmud Azhar!

An Mahmud Azhar erinnert sich an der Freien Universität heute fast niemand mehr. Vor 24 Jahren, am 07. Januar 1990 wurde der in Pakistan geborene FU-Student Opfer eines gewaltsamen, rassistischen Übergriffs auf dem Campus dieser Hochschule. Er verstarb zwei Monate später am 05. März 1990 an den unmittelbaren Folgen seiner erlittenen Verletzungen. Ein Gedenken an Mahmud Azhar findet weder an dieser Universität noch anderswo in Deutschland statt. Es besteht eine unabdingbare Notwendigkeit das zu ändern und den unerträglichen Zuständen, die dieses Vergessen möglich gemacht haben, offensiv zu begegnen.

Den gesamten Artikel findet ihr hier .

Veranstaltung Friedel

Lawsuits against int. Corporations
Traditionally human rights are understood as rights against the state. However, since the beginning companies have been involved in human rights crimes as well: The German company Krupp for using slave labor and torture in Nazi Germany, the business owners Tesch and Weinbacher for supplying the Zyklon B used in the Nazis‘ concentration camps, Daimler, IBM and UBS cooperating with the South African apartheid regime – to name just a few examples from the past. With the progress of globalization the influence of transnational corporations is still on the rise.
However, there is no consensus whether or not transnational corporations are subjects to legally binding human rights treaties. The European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) is working to ensure such a legal accountability of transnational businesses for human rights violations.
Carolijn Terwindt will talk about the cases the ECCHR has been litigating and present their legal strategies. She will talk in English. On top of that, the „kritische jurist_innen“ (critical law students) would be happy to see you around for a beer or lemonade.

See you on Wednesday, May 28th at 19.30 in the rooms of Akazienverein e.V., Friedelstraße 54.

Klagen gegen int. Unternehmen
Traditionellerweise werden Menschenrechte als Abwehrrechte gegen Staaten verstanden werden. Jedoch haben auch Firmen seit Anfang an Menschenrechtsverletzungen begangen: Die deutsche Firma Krupp setzte Sklav_innenarbeit und Folter während der Nazi-Zeit ein, die Geschäftsmänner Tesch und Weinbacher belieferten die deutschen Konzentrationslager mit Zyklon B, Daimler, IBM und UBS kooperierten mit dem südafrikanischen Apartheid-Regime- um nur einige weniger Bespiele der Vergangenheit zu nennen. Und während die Globalisierung fortschreitet, werden transnationale Unternehmen noch vermehrter Akteurinnen schwerer Menschenrechtsverbrechen.
Dennoch kann sich die Rechtswissenschaft nicht einigen, ob transnationale Unternehmen Subjekte verpflichtender Menschenrechtsstandards sind. Genau darum kämpft die in Berlin ansässige NGO European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Das ECCHR versucht zudem transnationale Unternehmen mit den bereits existierenden Normen zur Verantwortung zu ziehen.
Carolijn Terwindt wird von den Fällen des ECCHR und das Vorgehen bei transnationaler strategischer Prozessführung berichten. Der Vortrag wird auf Englisch stattfinden. In der anschließenden Diskussion können Fragen auch gerne auf Deutsch gestellt werden.

Außerdem laden die „kritischen jurist_innen“ ein zu ihrem Tresen. Das alles am Mittwoch, 28. Mai 2014 um 19.30 Uhr in den Räumen des Akazienvereins e.V. in der Friedelstraße 54 (Nähe Hermannplatz).

Kriminalisierung öffentlicher Räume

Im Rahmen der Ringvorlesung:“Wissenschaft und Kritik“ veranstalten die Kritischen Jurist_innen der FU Berlin veranstalten mit den Referent_innen Dipl. Pol. Volcker Eick und RAin Andrea Würdinger einen Workshop zu Privatisierung öffentlicher Räume. Der öffentliche Raum wird heute von unterschiedlichen Akteur_innen eingeengt. Durch die Schaffung von Einkaufs-und Unterhaltungszentren, Business-Improvement-Districts oder der Privatisierung von Verkehrsknotenpunkten, wird die Kontrolle über diesen Raum zunehmend privaten Akteur_innen überlassen. Wir wollen in diesem Workshop die Hintergründe sowie Auswirkungen dieser Privatisierung beleuchten und darstellen, wie sich durch die Veränderung der Rechtsgrundlage (vom ASOG zum Hausrecht) das Stadtbild verändert.
*Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Polizeirecht Berlin)

Die Veranstaltung findet am 4.6 um 12 Uhr in Raum 2202 (Boltzmannstrßae 3) am Jura Fachbereich statt. Mehr zu der Ringvorlesung, findet ihr hier.

Veranstaltung zu „kriminalitätsbelastenden Orten“

Was in Hamburg zum Jahreswechsel für einen medialen Aufschrei sorgte, ist in den meisten Bundesländern bereits seit langem gängige polizeiliche Praxis. Die Rede ist von Gefahrengebieten/ kriminalitätsbelasteten Orten.
Wohnt ihr am Hermannplatz, Leopoldplatz oder fahrt täglich mit der U8, dann bewegt ihr euch ständig durch solche Orte. Innerhalb dieser steht es der Polizei frei verdachtsunabhängige Ausweis- und Personenkontrollen vorzunehmen.

 

Was die rechtlichen Grundlagen dafür sind und wie sich dagegen gewehrt werden kann, möchten wir gerne mit euch diskutieren. Dazu laden die Kritischen Jurist_innen zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung am 26 März ab 19.30 Uhr in der Friedelstraße 54.

Thementage beim Gruppenpraktikum

Im Rahmen des diesjährigen Gruppenpraktikums von 3. bis 30. März finden wöchentliche Vortragstage -„Thementage“- statt, an denen ihr unabhängig von einem Praktikumsplatz teilnehmen könnt.
Anwältinnen und Anwälte stellen – teilweise gemeinsam mit Menschen anderen Professionen – ihre Arbeit vor, führen ein in spezielle Rechtsgebiete und diskutieren mit euch rechtspolitische und rechtswissenschaftliche Themen.

 

Alle Veranstaltungen sind öffentlich und finden am Juristischen Fachbereich der HU statt (Unter den Linden 9).

Call for papers StreiT 1/2014 – Schwerpunktthema Terror

Call for papers für den neuen Streit. Dieser steht unter dem Schwerpunktthema Terror. Falls ihr euch an der nächsten Ausgabe des StreiT beteiligen wollt, schreibt uns bis zum 1 April 2014 an streitredaktion@gmail.com unter Nennung des Themas. Einsendeschluss für fertige Artikel ist der 14 April 2014.

 

Themenvorschläge und den ausführlichen Call for Papers gibt es hier.

Gruppenpraktikum

Das nächste Gruppenpraktikum, für das es noch freie Plätze gibt, findet vom 03. bis 30. März 2014 statt. Wer Interesse hat, an dem diesjährigen Gruppenpraktikum teilzunehmen, schreibt eine Email an akj@gruppenpraktikum.de und kommt außerdem zum ersten Vortreffen am 30. Januar 2014, um 19 Uhr an die Juristische Fakultät der HU (Bebelplatz 1), Raum 326.

 

Zu den auch in diesem Jahr stattfinden begleitenden Vorträgen von Anwältinnen und Anwälten zu verschiedenen rechtspolitischen rechtspraktischen Themen sind natürlich auch all jene eingeladen, die kein Praktikum absolvieren. Mehr Infos findet ihr hier

Pressemitteillung zur Oury Jalloh Demonstration am 7.01.2014

Beobachtung der Demonstration „Oury Jalloh Gedenkdemonstration“ durch die kritischen jurist_innen am 7. Januar 2014 in Dessau

 

Am 7. Januar 2014 fand erneut die Demonstration zum Gedenken an Oury Jalloh in Dessau statt, an der ungefähr 400 Personen teilnahmen. Oury Jalloh verbrannte vor neun Jahren in der Dessauer Polizeizelle 5. Die Umstände seines Todes wurden bislang nicht vollständig geklärt. Ein von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V. kürzlich vorgelegtes Brandgutachten stützt jedoch die These, dass Oury Jalloh durch Fremdeinwirkung zu Tode kam. (Siehe hier) Wie im letzten Jahr haben die kritischen jurist_innen diese Demonstration beobachtet, weil sie in der Vergangenheit von massiver Polizeigewalt betroffen war.

 

Zur kompletten Pressemitteillung

27.11.2013 – Film „Fritz Bauer – Tod auf Raten“ in der Friedelstraße 54

Am 20. Dezember 1963 begann vor einem Schwurgericht in Frankfurt/ Main der erste der sog. Auschwitz-Prozesse gegen zunächst 21 Angehörige der Lager-SS und einen Funktionshäftling des nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz. Für die Auseinandersetzung der deutschen Nachkriegsgesellschaft mit ihrer NS-Vergangenheit wird diesem ersten Auschwitz-Prozess eine überaus wichtige Rolle zugesprochen. Der damalige Generalstaatsanwalt und selbst Verfolgte des Nazi-Regiemes Fritz Bauer gilt als maßgebliche Figur für die Realisierung der Auschwitz-Prozesse. Erheblichen Widerständen vor allem innerhalb des Justizapparates und einer regelrechten Ahndungsblockade, in die erst Ende der 50er Jahre kleinere Lücken gerissen werden konnten, zum Trotz setzte Bauer vehement und zielstrebig ein Großverfahren durch, das sich intensiv und öffentlichkeitswirksam mit Ort des Verbrechens Auschwitz aueinandersetzen sollte.

 

Was Fritz Bauer antrieb, welchen Widerständen er ausgesetzt war und wie er diese interpretierte, zeigt sehr eindrucksvoll der Film „Fritz Bauer – Tod auf Raten“ von Ilona Ziok aus dem Jahr 2010, den wir gemeinsam mit euch schauen wollen. Los gehts ca. 20.30 Uhr in der Friedelstraße 54 in den Räumen von akazie e.V.

 

Los gehts ca. 20.30 Uhr in der Friedelstraße 54 in den Räumen von Akazie e.V.

Für weitere Infos im www zum Thema:
Hr-online
Video bei Youtube, ab 1.20 Minute

Neues Brandgutachten im Fall Oury Jalloh

Am Dienstag, den 12.11.2013 hatte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zu einer Pressekonferenz ins Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin eingeladen, um ein von der Initiative selbstständig in Auftrag gegebenes Brandgutachten zur Aufklärung des Todes von Oury Jalloh vorzustellen.

 

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15. – 17. November 2013: BAKJ-Kongress in Berlin

/// RECHT PRAKTISCH /// BAKJ-Kongress in Berlin
Recht ist ein Werkzeug. Wer sich dessen bedient, gebraucht ein Instrument, das Herrschaft sichert, aber auch beschränken kann. Diesem emanzipatorischen Moment des Rechts und seinen Voraussetzungen gilt unsere Aufmerksamkeit. Wir wollen Emanzipations-, Umverteilungs- und Freiheitsbestrebungen betrachten und die progressive, aber auch limitierende Rolle des Rechts darin untersuchen. Unternommene Versuche, mit Recht gesellschaftliche Wirkung zu erzielen, sollen auf dem BAKJ-Kongress in den Mittelpunkt geru?ckt werden:

 

· Was wollen wir als politisch Aktive von Jurist_innen und was nicht?
· Wen wollen wir als kritische Jurist_innen unterstützen?
· Wie können wir zwischen Aktion und System professionell agieren?

 

Ab Freitag, 15.11.2013 im KuBiZ, Bernkasteler Str. 70, 13088 Berlin.

Näheres dazu hier.

Informationelle Fremdbestimmung durch Polizeidatenbanken

Am Donnerstag, den 14.11.2013 um 18:00 Uhr veranstalten die kritischen Jurist_innen und die FSI Informatik den Vortrag „Informationelle Fremdbestimmung durch Polizeidatenbanken“.
Im Seminarraum SR005 im Informatikinstitut der FU Berlin (Takustr. 9).

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Veranstaltung Migration | Asyl | Feminismus

Im November 2013 veranstalten die kritischen Jurist_innen eine Workshopreihe zum Thema Migration und Asyl aus feministischer Perspektive. Die Workshops richten sich an alle Geschlechter, Vorkenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht sind nicht erforderlich.

Wenn ihr an einem der Workshops teilnehmen möchtet, meldet Euch bitte kurz an, indem ihr eine E-Mail an kritischejuristinnen@gmx.net schickt.

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„Tungsten“-filmscreening by the kritische jurist_innen

When a member of the Greek Neonazi party „Golden Dawn“ killed the antifascist rapper Pavlos Fyssas a month ago, the situation in Greece returned to the regular German media.
Yet the crisis has been shaping Greek realities ever since its beginning in 2008. The movie „Tungsten“ was produced in this initial situation. It is the fictional story of six people in Athens and depicts how the crisis intervenes in their lives. A low-budget, black and white movie it shows their despair and interconnectedness. The movie will be shown in Greek with English subtitles.
Youtube-Video

Die kritischen jurist_innen (critical legal students)
Wednesday, October 23rd, 19.30, Friedelstraße 54 (Akazie e.V.)

Prozessbeobachtung – Knast für Plakatieren

Die Berliner Staatsanwaltschaft führt drei linke Plakatierer vor Gericht. Die Repressalie gegen die drei Aktivisten begann mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen fehlendem ViSdPs und gipfelt nun in der Anklage auf Aufforderungen durch Straftaten. Der erste Prozesstag fand am Donnerstag, dem 25. April, im Amtsgericht Berlin statt. Weitere Termine folgen zu diesem auch rechtspolitisch interessanten Verfahren.

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17. Oktober 2013: Kneipenabend

tom_iggyWer mit uns gemütlich etwas trinken, uns und andere Erstis kennen lernen, Fragen stellen, diskutieren oder mehr über den Fachbereich, das Studium oder den politischen Umgang mit dem Recht erfahren möchte, komme einfach vorbei! Wir freuen uns auf Besuch.

 

Donnerstag, 17.10. um 20h in der Tristeza

(Pannierstr. 5, U8 / U7 Hermannplatz)